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Sonar87
Hallo zusammen,
wir stehen gerade etwas auf dem Schlauch und hoffen auf eure Erfahrungen.
Wir haben in Berlin ein Grundstück mit einem Abrissobjekt gekauft. Aktuell kümmern wir uns um die Neuverlegung von Strom und Wasser, damit der Abriss und anschließend der Neubau reibungslos laufen können.
Für den Wasseranschluss haben wir bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB) einen Antrag auf Veränderung gestellt, da wir zusammen mit unserem Architekten geplant hatten, den Wasserschacht mittig an die Grundstücksgrenze zu verlegen. Ein entsprechender Lageplan wurde eingereicht.
Jetzt kam die Rückmeldung der BWB:
Der vorhandene Netzanschluss DN 32 St. kann weiter genutzt werden.
Eine Lageveränderung sei nicht erforderlich.
Man könne den Anschluss in DN 32 PE erneuern und in den neuen Wasserzählerschacht verlegen.
Die relevante Werknorm 225 wurde beigefügt.
Da das bestehende Gebäude vollständig abgerissen wird und wir für den Neubau alles neu strukturieren müssen, sind wir uns nun nicht sicher, wie wir mit dieser Information umgehen sollen. Wir hatten eigentlich erwartet, dass der Anschluss komplett neu gelegt oder in seiner Lage verändert wird.
Unsere Fragen:
Wir freuen uns über jede Rückmeldung oder Erfahrungen von anderen Bauherren.
wir stehen gerade etwas auf dem Schlauch und hoffen auf eure Erfahrungen.
Wir haben in Berlin ein Grundstück mit einem Abrissobjekt gekauft. Aktuell kümmern wir uns um die Neuverlegung von Strom und Wasser, damit der Abriss und anschließend der Neubau reibungslos laufen können.
Für den Wasseranschluss haben wir bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB) einen Antrag auf Veränderung gestellt, da wir zusammen mit unserem Architekten geplant hatten, den Wasserschacht mittig an die Grundstücksgrenze zu verlegen. Ein entsprechender Lageplan wurde eingereicht.
Jetzt kam die Rückmeldung der BWB:
Der vorhandene Netzanschluss DN 32 St. kann weiter genutzt werden.
Eine Lageveränderung sei nicht erforderlich.
Man könne den Anschluss in DN 32 PE erneuern und in den neuen Wasserzählerschacht verlegen.
Die relevante Werknorm 225 wurde beigefügt.
Da das bestehende Gebäude vollständig abgerissen wird und wir für den Neubau alles neu strukturieren müssen, sind wir uns nun nicht sicher, wie wir mit dieser Information umgehen sollen. Wir hatten eigentlich erwartet, dass der Anschluss komplett neu gelegt oder in seiner Lage verändert wird.
Unsere Fragen:
- Bedeutet das, dass wir die Leitung aus dem Abrissgebäude selbst neu verlegen dürfen und nur der Anschluss selbst durch die BWB erfolgt?
- Müssen wir jetzt den neuen Wasserzählerschacht an der bestehenden Leitungsposition errichten, auch wenn dieser Standort für unseren Neubau eher unpraktisch ist?
- Wie läuft die Erneuerung von Stahl auf PE (DN 32) praktisch ab? Macht das der Tiefbauer, und die BWB schließen nur an?
- Hat jemand Erfahrung, ob man trotzdem eine Lageänderung beantragen kann, obwohl die BWB das nicht für erforderlich halten? Oder ist das finanziell bzw. organisatorisch nicht sinnvoll?
- Worauf müssen wir beim Neubau achten, um später keine Probleme mit dem Wasseranschluss zu bekommen?
Wir freuen uns über jede Rückmeldung oder Erfahrungen von anderen Bauherren.