Berechnung zulässige Baufläche gemäß Grundflächenzahl

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B

bjoern0418

Hallo zusammen,

ich bin mir bei der Berechnung der maximal bebaubaren Fläche auf einem Grundstück mit Bebauungsplan nicht sicher, ob ich richtig gerechnet habe. Vieleicht können die Fachleute unter euch mal einen Blick drauf werfen und mich bei Bedarf korrigieren.

- Die Grundflächenzahl Zahl beträgt 0,15
- des weiteren steht geschrieben, das die zulässige Grundfläche durch die Grundflächen der in §19 (4) Satz 1 Baunutzungsverordnung bezeichneten Anlagen bis zu 100% überschritten werden darf.
- (Das Grundstück liegt in Schleswig-Holsteinm falls es wichtig ist)

1) Bedeutet dass, das die Grundfläche aller Anlagen (Haus, Schuppen, Auffahrt, Terrasse) 30% der Grundstücksfläche betragen darf?
2) Oder ist mit der 100% Überschreitung die Fläche der Nebenanlagen gemeint?

Für meine Berechnung habe ich mich an Annahme 1) gehalten.

Grundflächenzahl 1
Haus = 102 m²
Terrasse = 44 m²
Summe Grundflächenzahl 1 = 146 m²
Grundflächenzahl 2
Schuppen = 17 m²
Stellplatz/ Carport = 35 m²
Auffahrt = 20 m²
Zugang (Geweg zur Haustür) 8 m²
Summe Grundflächenzahl 2 = 80 m²

Grundflächenzahl gesamt = 226 m²

Grundstück = 865 m² => davon 15% + 100% Überschreitung = 30% ergeben eine
maximal zulässige Baufläche von 259,5 m²

Grundflächenzahl gesamt ist damit unterhalb der maximal zulässigen Baufläche.

- Ist diese Annahme gundätzlich korrekt?
- Ist die Aufteilung der Anlagen auf Grundflächenzahl 1 und Grundflächenzahl 2 korrekt?

Besten Dank im voraus für die Hilfe.

Gruß
Björn
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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