Beendigung der Zusammenarbeit mit Architekt nach LF4 - Wie weiter?

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laumar01

Hallo, wir haben zusammen mit einem Architekten unser massives Einfamilienhaus geplant. (LF1- LF4). Leider waren wir mit der Zusammenarbeit insgesamt nicht zufrieden, so dass wir uns dafür entschieden haben nach erfolgreichem Bauantrag getrennte Wege zu gehen. Da wir uns als Hausbau-Laien bezeichnen würden, scheidet für uns eine Einzelausschreibung der Gewerke mit eigener Bauleitung aus und wir tendieren zum schlüsselfertigen Bauen mit einem GU.
Derzeit läuft die Baugenehmigung auf dem Bauamt. Nun sind wir recht ratlos, wie wir die nächsten Schritte angehen sollen und wie die Zusammenarbeit mit einem GU aussehen wird, wenn er ein Haus umsetzt, dass er nicht selbst geplant hat.
Hat hier jemand Tipps für uns?
Auf was sollten wir achten, welche Fallstricke vermeiden?
Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht und einen Wechsel nach LF4 vollzogen?
Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe!
 
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laumar01

Im Moment liefern wir zusammen mit dem Architekten noch Unterlagen nach, weil wir eine Befreiung nicht bekommen haben. Die Genehmigung ist also noch nicht ganz durch. Die Zusammenarbeit wird aber noch bis zur schlussendlichen Genehmigung weiterlaufen. Der Vertrag mit dem Architekten hat auch nur die LF1-4 beinhaltet. Es müsste nach der Genehmigung dann mit der Werkplanung weitergehen.
 
11ant

11ant

Wegen welches angestrebten Qualitätsvorteils wolltet Ihr denn erst ein von einem freien Architekten geplantes Haus, und nicht anschließend auch dessen Bauleitung ?
 
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laumar01

Grundsätzlich war schon geplant, dass der Architekt die Bauleitung übernimmt. Nun hat sich in den ersten Leistungsphasen jedoch herausgestellt, dass seine Arbeitsweise und Zuverlässigkeit nicht für eine Fortführung der Zusammenarbeit spricht.
 
11ant

11ant

D.h. Ihr habt durch die Beauftragung des freien Architekten ggü. wenn es ein GU-Zeichenknecht gemacht hätte lediglich Entwurfsqualität gewonnen (oder auch die schon nicht ?) ?
Eine Detailplanung "leidet" m.E. erheblich, wenn sie ein Anderer erstellen muß als derjenige, von dem der Entwurf stammt. Um so mehr sollte der Ausführungsplaner dann wenigstens auch identisch mit dem Bauleiter sein. GU-Bauleiter haben nämlich leider eine andere Aufgabenstellung / Zielsetzung: nicht Sicherstellung entwurfstreuer Ausführung, sondern Vermeidung von Kollisionen zwischen den beteiligten Gewerken (also eigentlich mehr Ablaufschmierung als Qualitätssicherung, letztere nur soweit zur Reklamationsvermeidung nötig). Sofern Hausentwurf und Grundstück wenig besonders sind, ist der freie Bauleiter eigentlich wichtiger als der freie Planer.
 
Zuletzt aktualisiert 11.12.2024
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