M
MirzaK89
Hallo zusammen,
ich besitze ein Grundstück in einem Neubaugebiet.
Ich habe mich entschieden nächstes Jahr dort ein Mehrfamilienhaus zu bauen.
1.Wohnung: Erdgeschoss Alters- u. Behindertengerecht -> Bodeneben zur Straße (vermieten)
2.Wohnung: 1.OG Selbstnutzung -> Eben zum Garten hinter dem Haus
3.Wohnung: 2.OG Wohnung wollte ich verkaufen nach Beendigung des Baues
Jetzt gab es schon im Bebauungsplan die Einschränkung mit nur zwei Vollgeschossen.
Dies will ich mit einem Staffelgeschoss umgehen.
Mein nächstes Problem: Im Bebauungsplan steht
"Gemäß § 1 Abs. 5 in Verbindung mit § 1 Abs. 9
Baunutzungsverordnung wird festgesetzt, dass im WR1-, -WA1-
Wohngebäude nicht mehr als zwei Wohnungen
haben dürfen.
Gibt es eine Möglichkeit dies in irgendeiner Art und Weise zu umgehen???
Da ich unbedingt 3 Wohnungen bauen will.
Danke im Voraus
ich besitze ein Grundstück in einem Neubaugebiet.
Ich habe mich entschieden nächstes Jahr dort ein Mehrfamilienhaus zu bauen.
1.Wohnung: Erdgeschoss Alters- u. Behindertengerecht -> Bodeneben zur Straße (vermieten)
2.Wohnung: 1.OG Selbstnutzung -> Eben zum Garten hinter dem Haus
3.Wohnung: 2.OG Wohnung wollte ich verkaufen nach Beendigung des Baues
Jetzt gab es schon im Bebauungsplan die Einschränkung mit nur zwei Vollgeschossen.
Dies will ich mit einem Staffelgeschoss umgehen.
Mein nächstes Problem: Im Bebauungsplan steht
"Gemäß § 1 Abs. 5 in Verbindung mit § 1 Abs. 9
Baunutzungsverordnung wird festgesetzt, dass im WR1-, -WA1-
Wohngebäude nicht mehr als zwei Wohnungen
haben dürfen.
Gibt es eine Möglichkeit dies in irgendeiner Art und Weise zu umgehen???
Da ich unbedingt 3 Wohnungen bauen will.
Danke im Voraus