Bebauungsplan: Zulässige Zahl der Wohnungen in den Wohngebäuden

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MirzaK89

Hallo zusammen,

ich besitze ein Grundstück in einem Neubaugebiet.
Ich habe mich entschieden nächstes Jahr dort ein Mehrfamilienhaus zu bauen.

1.Wohnung: Erdgeschoss Alters- u. Behindertengerecht -> Bodeneben zur Straße (vermieten)

2.Wohnung: 1.OG Selbstnutzung -> Eben zum Garten hinter dem Haus

3.Wohnung: 2.OG Wohnung wollte ich verkaufen nach Beendigung des Baues

Jetzt gab es schon im Bebauungsplan die Einschränkung mit nur zwei Vollgeschossen.
Dies will ich mit einem Staffelgeschoss umgehen.

Mein nächstes Problem: Im Bebauungsplan steht
"Gemäß § 1 Abs. 5 in Verbindung mit § 1 Abs. 9
Baunutzungsverordnung wird festgesetzt, dass im WR1-, -WA1-
Wohngebäude nicht mehr als zwei Wohnungen
haben dürfen.

Gibt es eine Möglichkeit dies in irgendeiner Art und Weise zu umgehen???
Da ich unbedingt 3 Wohnungen bauen will.

Danke im Voraus
 
11ant

11ant

Die Eigentumswohnung würde ich mir noch´mal überlegen. Sich Grundstückskosten wiederzuholen indem man Kleininvestor spielt, ist eine "Idee", die im Moment Viele haben. Was sagt denn der Bebauungsplan überhaupt zu Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl ? - auch ein Staffelgeschoss muß übrigens erst´mal möglich sein, von wegen Dachform, Wandhöhe etcetera.
 
Y

ypg

...
Gibt es eine Möglichkeit dies in irgendeiner Art und Weise zu umgehen???
Da ich unbedingt 3 Wohnungen bauen will.

Danke im Voraus
Nein. Wenn Du ein Mehrfamilienhaus bauen willst, dann musst Du Dir ein Grundstück suchen, wo das erlaubt ist.
Ein Bebauungsplan hat ja schließlich seine Gründe, zumindest gerade auch in diesem Punkt.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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