Bebauungsplan Vollgeschosse / Geschoss Kniestock?

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MarinaB

Hallo zusammen,

wir haben am Freitag sehr überraschend eine Zusage für einen Bauplatz erhalten. Wir sind noch ganz neu dabei und haben noch wenig Ahnung. Der Bebauungsplan ist noch sehr übersichtlich (von 1990 ). Kann mir jemand sagen, was dies genau heißt?

Zahl der Vollgeschosse
Höchstzulässig: 2 Vollgeschosse, wobei das obere Geschoss bei einer Dachneigung von 42° - 50° im Dachraum liegen muss.
Kniestöcke dürfen das Maß von 0,5 m gemessen vom OK-Decke bis Schnittpunkt Außenkante Mauerwerk mit OK Sparren nicht überschreiten.

Was genau heißt das? Komplette 2 Vollgeschosse oder wie hoch darf der Knie Stock?

Danke ihr lieben
 
11ant

11ant

Sage mal (ohne Link !) wie der Bebauungsplan heißt, dann können wir die Begründung nachlesen. Ich würde das was wir aus Deinen Worten lesen können so verstehen, daß Du auch ein geradwandiges Obergeschoss bauen darfst, wenn das Dach darüber weniger als 42° geneigt ist.
 
M

MarinaB

Hallo

Das ist 86424 Dinkelscherben: 09 Ettelried Eichtweide (zu finden unter dem Punkt ganz rechts Bauen, Bauleitplanung, rechtskräftig)
 
Y

ypg

Ohne in den Bebauungsplan zu schauen
Höchstzulässig: 2 Vollgeschosse, wobei das obere Geschoss bei einer Dachneigung von 42° - 50° im Dachraum liegen muss.
Kniestöcke dürfen das Maß von 0,5 m gemessen vom OK-Decke bis Schnittpunkt Außenkante Mauerwerk mit OK Sparren nicht überschreiten.
Du darfst nicht: die 2 Vollgeschosse wie eine Stadtvilla aufteilen, musst also das OG in ein geregeltes Dach (unter einem geregelten Dach) unterbringen. Bei 42 bis 50 Grad-Dach sollte das einfach sein. Es ergibt sich dann noch ein Dachboden.
Ich gehe davon aus, dass die Maximal-Höhe nicht geregelt ist.
Der Kniestock: der wird so geregelt, dass er optisch mit seinen 50cm außen nicht auffällig ist.
Das sollte erst mal für die Beantwortung reichen…
Was genau heißt das? Komplette 2 Vollgeschosse oder wie hoch darf der Knie Stock?
Nein. So wie Du fragst, konzentrierst Du den Begriff Vollgeschoss falsch. VG ist mehr als Stadtvilla.
Wie schon gesagt: der KS ist nicht nennenswert bei den 50cm. Genauer kann ein Architekt mit Sparren und Übergang berechnen.
 
M

MarinaB

Ohne in den Bebauungsplan zu schauen

Du darfst nicht: die 2 Vollgeschosse wie eine Stadtvilla aufteilen, musst also das OG in ein geregeltes Dach (unter einem geregelten Dach) unterbringen. Bei 42 bis 50 Grad-Dach sollte das einfach sein. Es ergibt sich dann noch ein Dachboden.
Ich gehe davon aus, dass die Maximal-Höhe nicht geregelt ist.
Der Kniestock: der wird so geregelt, dass er optisch mit seinen 50cm außen nicht auffällig ist.
Das sollte erst mal für die Beantwortung reichen…

Nein. So wie Du fragst, konzentrierst Du den Begriff Vollgeschoss falsch. VG ist mehr als Stadtvilla.
Wie schon gesagt: der KS ist nicht nennenswert bei den 50cm. Genauer kann ein Architekt mit Sparren und Übergang berechnen.
Danke für deine Nachricht - eine volles 2. Geschoss wollen wir eh nicht. Unsere Frage ist eher sind maximal 50 cm Kniestock zulässig oder darf dieser auch höher sein? :)
In die Gespräche mit den Architekten gehen wir in den nächsten Wochen :)
 
B

blubbernase

Danke für deine Nachricht - eine volles 2. Geschoss wollen wir eh nicht. Unsere Frage ist eher sind maximal 50 cm Kniestock zulässig oder darf dieser auch höher sein? :)
In die Gespräche mit den Architekten gehen wir in den nächsten Wochen :)
Wenn du OG innenwände reinziehst dann kann das den Kniestock nach oben bringen. Natürlich auf Kosten den wohnraums. Aber die die Außenmaße von Kniestock wirst du nicht uberschreiten dürfen. Schau mal nach 'mansarddach'
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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