Bebauungsplan: Traufhöhe/Firsthöhe, Dachschrägen machen Zeltdach

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Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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D

Danton

Hallo Honigkuchen,

ich hoffe es Dir einigermaßen verständlich zu erklären:

Die folgenden Erklärungen, insbesondere zu den Höhen, sind auf die Angaben des oben von Honigkuchen genannten Bebauungsplanes bezogen.
Andere Bebauungspläne mit anders angegebenen textlichen Festsetzungen (anderen Formulierungen) haben auch andere Berechnungen dieser Werte zur Folge. Die unten angegebenen sind deshalb nicht allgemein und überall gültig.

Traufenhöhe 4,50m:
Stell Dich auf die Mitte der Grundstücksgrenze an der Straßenfront. Von diesem Punkt auf dem Boden aus gemessen darf der Schnittpunkt zwischen Außenkante-Außenwand und Oberfläche-Dachpfannen die Höhe von 4,50m nicht überschreiten.

Firsthöhe 10,00m:
Vom selben Punkt aus gemessen darf die Höhe bis Oberkante-Firstpfanne die genannten 10,00m nicht überschreiten.

Firsthöhe, Untergeordnete Bauteile:
Untergeordnete Bauteile sich u.a. Dachgauben (Dreiecks- bzw. Satteldach- und Walmdachgauben haben z.B. einen First), Frontspieße usw.
Deren First muß mindestens 1,00m tiefer liegen als der des Hauptdaches.

Maximale Wandhöhe 7,00m:
Das heißt, daß an keiner Stelle des Hauses die Außenwand mehr als 7,00m aus dem Erdreich herausschauen darf, Giebelwände sind allerdings hiervon ausgenommen. Für sie gilt quasi ein Mittelwert, da die Traufenhöhen an Berg- und Hangseite unterschiedlich (asymmetrisches Dach) sein könnten.
Wird die Traufenhöhe an der Straßenseite maximal ausgenutzt, stehen für das Gefälle des Erdreichs am Haus etwa 2,50m (7,00m - 4,50m) zur Verfügung.

Dachformen und Neigungen:
Für das angepeilte Zeltdach (sieht aus wie eine Pyramide) darf hier die Dachneigung zwischen 22° und 40° betragen.
Zwischenfrage: Warum mußt Du ein Zeltdach planen?
Da ein Mansarddach in der regel eine wesentlich größere Dachneigung besitzt (ca. 70°), ist die hier nicht erlaubt.

Geschossigkeit:
Leider finde ich hier keine Aussage über die zulässige Geschossigkeit.
Aus den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes heraus vermute ich, daß hier eine 1-geschossige Bauweise vorgesehen ist.
Das weiße Wohnhaus mit dem dunklen Mansarddach, eine solche Art soll ja wahrscheinlich in Frage kommen, ist auf alle Fälle 2-geschossig, auch wenn es hierfür in den verschiedenen Landesbauordnungen unterschiedliche Berechnungsarten gibt.
Damit wäre dieser Baustil an diesem Bauort wohl in zweierlei Hinsicht nicht gestattet.

Es tut mir leid, Dir hiermit keine hoffnungsvollere Antwort geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Danton

Ingenieur- und Planungsbüro
Dipl.-Ing. Thomas Brandenburg
Beratender Ingenieur und Bausachverständiger
Versicherungsfachmann (Bauwerkvertrag)
 
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