Bebauungsplan Nebendächer / Nebenanlage / Dachneigung

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niri09

Hallo liebe Mitglieder,

in unserem Bebauungsplan ist festgelegt "Flach geneigte Dächer unter 5° sind zulässig, wenn sie in extensiver Form fachgerecht und dauerhaft begrünt werden." aber "Die Pflicht zur Begrünung von flach geneigten Dächern unter 5° gilt nicht für Nebendächer bzw. für Nebenanlagen i.S.d. § 14 Baunutzungsverordnung und untergeordnete Dächer" . Natürlich habe ich bereits die Baunutzungsverordnung gegoogelt und so verstanden das die Garagen nicht zu Nebenanlage gehören und ich die wohl bei Flachdach begrünen muss...100% sicher bin ich mir aber nicht, daher auch die Frage an euch.

Gibt es Möglichkeiten das man die Garage nicht unbedingt zu einem Garten umbaut? Finde es ehrlich gesagt nicht so hübsch diese Dachbegrünung..
Unser Haus bekommt ein Zeltdach, daher passt dazu ein Satteldach Garage nicht

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar
 
E

Escroda

das die Garagen nicht zu Nebenanlage gehören
Das hast Du richtig verstanden. Was allerdings unter Nebendach und untergeordnetem Dach zu verstehen ist, ist nicht so klar. Vielleicht hilft ein Blick in die Begründung zum Bebauungsplan, auf jeden Fall hilft ein Anruf beim Planungsamt.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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