Bebauungsplan mit Traufhöhe 3,5m und Wandhöhe 6,5m - was gilt?

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M

Murmelbau2023

Hallo Zusammen,

wir stehen ganz am Anfang der Reise Hausbau, wollten aber recht zügig starten.
Grundstück ist schon vorhanden (1000qm) und dafür hatten wir auch schon konkrete Vorstellungen (Stadtvilla).

Nun haben wir im Bebauungsplan gelesen, dass eine max. Traufhöhe von nur 3,5m erlaubt ist. Firsthöhe 9m.
Jedoch ist ebenso eine max. Wandhöhe angegeben mit 6,5m?

Traufhöhe Erklärung: Die Traufhöhe entspricht der Höhe der Oberkante der Dachrinne.
Wandhöhe Erklärung: Die Wandhöhe ist das Maß zwischen dem endgültigen anliegenden Gelände und der Oberkante der Dachhaut (am Schnittpunkt mit der verlängerten Linie der Außenwand) an der Traufseite.

Jetzt weiß ich nicht was denn nun zählt - die Traufhöhe oder Wandhöhe?
Es ist ja kein Haus mit 6,5m Wandhöhe und einer Traufhöhe 3,5m baubar?

Wer hierfür tolle Grundrisse/ Bilder hat, gerne schicken. Wir sind sehr ratlos wie wir unser Traumhaus mit 3,5m Traufhöhe planen können.

Danke für Eure Hilfe!
Viele Grüße
 
11ant

11ant

Da soll sich Deine Gemeinde mal klar zu ausdrücken, denn so
Traufhöhe Erklärung: Die Traufhöhe entspricht der Höhe der Oberkante der Dachrinne.
Wandhöhe Erklärung: Die Wandhöhe ist das Maß zwischen dem endgültigen anliegenden Gelände und der Oberkante der Dachhaut (am Schnittpunkt mit der verlängerten Linie der Außenwand) an der Traufseite.
ist das Unsinn. Die Traufhöhenerläuterung entspricht der Fehlwahrnehmung des "Volksmundes", den Begriff der Traufhöhe auf die namensgebende Regenrinne zu beziehen, auch wenn die hier gegebene Wandhöhenerläuterung die zutreffende für den baurechtlichen Begriffsinhalt ist (von dem der Bebauungsplan eigentlich einzig sprechen sollte).

Eine Wandhöhe ist eigentlich dasselbe wie eine Traufhöhe und wird als Begriff lediglich zur Klarstellung verwendet, daß diese Höhenbegrenzung auch für Flachdachgebäude(teile) gleichermaßen gilt. Somit meinen beide Begriffe inhaltlich dieselbe Sache, und daß diese Höhe von sich selbst um drei Höhenmeter differieren soll, ist im gleichen Bezugssystem nicht möglich.
 
mayglow

mayglow

Grundstück ist schon vorhanden (1000qm) und dafür hatten wir auch schon konkrete Vorstellungen (Stadtvilla).
Wenn ihr mit Stadtvilla diese Standard zwei Vollgeschosse und oben drauf recht flaches Dach meint, dann wird das hier wohl nicht gehen. Ggf müsst ihr da eher schauen, dass ihr euch mit den "1,5-Geschoss"-Häuschen anfreundet. Ansonsten kann es sich auch lohnen mal in der Nachbarschaft umzuschauen, ob es da möglicherweise schon Ausnahmen gab und ob das auch vielleicht bei euch eine Option wäre (Ich kenn mich da nicht so aus, aber manche Sachen kann man ggf auch in ner Bauvoranfrage mal abklopfen)
 
Y

ypg

Aber man baut nicht drei Meter niedriger, nur weil der Bebauungsplan "undeutlich spricht".
Spricht er undeutlich?…
Nun haben wir im Bebauungsplan gelesen, dass eine max. Traufhöhe von nur 3,5m erlaubt ist. Firsthöhe 9m.
Jedoch ist ebenso eine max. Wandhöhe angegeben mit 6,5m?
… Oder ist es der TE, der nicht 1:1 wiedergibt, was Sache ist?
Stell dich mal bitte den Originaltext hier ein bzw die Legende Deines Wohngebietes.
Ich denke, hier ist etwas durcheinander gekommen ;)
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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