Bebauungsplan Dachgeschoss Dachneigung 30 - 50 Grad

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Vanadis85

Hallo!

Wir sind gerade mitten in der Planungsphase unseres Hauses und dabei habe ich eine Frage:

Im Bebauungsplan steht zum Punkt Dachgeschoss folgendes:

Das oberste zulässige Vollgeschoss ist als Dachgeschoss auszubilden. Dachgeschosse im Sinne dieser Festsetzung sind Geschosse, die auf mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten durch geneigte Dachflächen mit einer Dachneigung von 30 - 50 Grad begrenzt sind.

Wir bauen einen Bungalow. Das Dachgeschoss wird nicht ausgebaut. Müssen wir uns dennoch an die mindestens 30 Grad halten oder sind auch 25 Grad erlaubt?

Ich danke euch schon mal für eure Hilfe.
 
E

Escroda

So etwas gibt es wohl nur in Brandenburg, oder kennt jemand solche Festsetzungen aus einem anderen Bundesland?
Ich wage mal zu vermuten, dass die 25° nicht erlaubt sind.

Am Besten fragst Du direkt bei der Behörde. Falls die meine Vermutung bestätigen, kannst Du gleich nachfragen, ob Aussicht auf Befreiung besteht.
 
Nordlys

Nordlys

Die Chance auf eine Befreiung ist sehr gross. Die Regelung soll wohl sog. Stadtvillen verhindern, aber Bungalows sicher nicht. Wobei ein 30 Grad Bungalow auch nett aussieht. Schau mal bei Team massiv die Fotos. Karsten
 
Y

ypg

Ich mag die hohe Dachneigung bei Bungalows gar nicht.
Finde diesen Satz aber auch mehr als unlogisch und würde beim Bauamt anfragen, da ihr ja kein Vollgeschoss bzw. Dachgeschoss haben werdet, sondern nur ein Dach
 
E

Egon12

vielleicht ist aber auch zwei geschossige Bauweise vorgeschrieben. Ansonsten kann man die Festlegung auch böswillig auslegen und der Bungalow muss als Finnhütte gebaut werden
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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