Bebauung nach §34 - Beeinträchtigung der Hausposition

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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E

Escroda

Schaut dann der Bearbeiter im Katasterplan oder geht vor Ort und entscheidet dann objektiv?
Zumindest sollte die Entscheidung im Einklang mit ähnlich gelagerten Fällen im Gemeindegebiet stehen.
Meiner Meinung nach sollte so etwas ein großes Gremium entscheiden.
Dem steht die politische Entscheidung der Personaleinsparung im öffentlichen Dienst entgegen. Und wenn Du für jedes Vorhaben den Architektenrat bemühtest, gäbe es sicher großen Unmut über lange Genehmigungsfristen aufgrund des Tagungsintervalls.
und die Häuser dann oft nicht in einer Linie stehen
Weil die Städteplaner in den allermeisten Fällen Baugrenzen festsetzen, die nicht überschritten werden dürfen und keine Baulinien, auf denen gebaut werden muss. Du dürftest ja auch noch weiter nach hinten, insofern gilt für Dich die gleiche Freiheit.
das Haus nach seiner persönlichen Vorliebe aufzustellen
Dem steht ein städtebauliches Konzept entgegen. Zugegeben, ist nicht immer erkennbar. In deinem Fall halte ich aber allzugroße Kritik an der Genehmigungsbehörde für unangemessen. Weise im freundlichen persönlichen Gespräch auf die Atypik deines Grundstücks hin und versuche deine favorisierte Mitteilung von 6m genehmigt zu bekommen. Du nennst ja schon einige Argumente. Die jetzt ohne den vorwurfsvollen Unterton vorgebracht ... vielleicht sollte dein Architekt mal in die rhetorische Überzeugungskiste schauen und unter Beteiligung des Abteilungsleiters die Mitteilung als städtebaulichen Glücksgriff verkaufen. Wenn's nicht klappt geht die Welt aber auch nicht unter.
 
Y

ypg

Zu Deinen anderen Anmerkungen: Du siehst aus der Brille eines scheinbar benachteiligten Betroffenen, der nicht das machen kann, was ihm vorschwebt. Du siehst nicht mit Objektivität oder dem Fingerspitzengefühl, welches zb bei Nr 4 genutzt wurde.
Du fühlst Dich eingeschränkt und bist jetzt - sorry - bockig. Jeder Post der letzten Stunden zeigt das.
Think positive... mit einer Sundownerterrasse ist eine Zweit- oder Drittterrasse oder Sitzplatz gemeint, von der man mit einem Drink die Abendsonne genießt, bevor es Heia geht. Diese Stunde wird dann auch gern mal zum Smalltalk in der Nachbarschaft genutzt.
Es hat alles Vor- und Nachteile. Immer nur sich selbst als benachteiligt zu sehen, ist die falsche Vorgehensweise.
Sei froh, dass Du noch einen extra-Zipfel im Süden hast. Auch da ist eine zweite Terrasse unter Bäumen oder im Strandkorb oder ein Platz für Sonnenliegen gut angelegt.

Eine Terrasse im Norden, macht sowas Sinn? Manche Hauser haben ja nur 3m-5m Abstand zur Straße, da kann man natürlich sehr wenig mit anfangen. Vielleicht sind die 7m wirklich nicht so schlecht, weil man da wenigstes eine größere Fläche hat, wo man einiges mit anfangen kann...
 
11ant

11ant

Du siehst aus der Brille eines scheinbar benachteiligten Betroffenen,
Wo ich eine starke Betonung auf "scheinbar" sehe: ich hatte in der Grundrissdiskussion nicht den Eindruck, daß dem Haus wegen der Lage auf dem Grundstück etwas "fehlen" würde. Wer vier Südseiten haben will, muß an den Nordpol ziehen. Der Bebauungsplan dort erlaubt allerdings vermutlich nur Iglus
 
T

Traumfaenger

aber trotzdem wird dem Hausbauer die Möglichkeit genommen, das Haus nach seiner persönlichen Vorliebe aufzustellen,
Das dürfte auf die allermeisten Bebauungspläne oder Bauvorhaben zutreffen Nach unserer Erfahrung mit §34 und der gedachten Flucht hat Dir das Bauamt mit den 7 Metern schon die Hand ausgestreckt. Wir hatten auch einen Baurechtsanwalt und viele, viele Gespräche beim Bauamt bezüglich der nördlichen Flucht. Vielleicht ist ein Deal mit dem Bauamt möglich (s.u.). Alternativ: Winkelbungalow oder anderer Baukörper in "L"-Form um mehr Platz vom Garten zu gewinnen, sofern der Baukörper dadurch nicht zu klein wird. Das skizzierte Häuschen ist nicht bemaßt, sieht aber nicht so groß aus?

Laut Bearbeiterin sind nur Nr. 6 und 7 maßgeblich, Nr. 4 spielt in der Festlegung der Bauflucht keine Rolle. Man könnte es natürlich so sehen.
Das könnte ein Ansatz sein um auf dem Verhandlungswege noch ein paar Zentimeter rauszuholen (Abstand der Ecke von Haus Nr. 4 zur Straße). Müsstest Dir mal einen Baurechtsanwalt leisten, wird aber schnell vierstellig die Investition.
 
kbt09

kbt09

Womit du auch noch mal probieren solltest, wo du deine gewünschten 2 Stellplätze (nur so ohne Carport/Garage) unterbringen willst, kannst, darfst. Nordost-ecke würde sich ja anbieten.
 
C

chrisw81

Das Bauen nach 34 muss eben so restriktiv genehmigt werden, stell Dir vor, der westlich neben Dir reisst ab und baut neu und geht nun auf 4 m an die Strasse, Du würdest toben, deine Abendsonne wäre perdu. Daher, no risk, der Sachbearbeiter wahrt nur den Frieden in der Strasse. Karsten
Du hast wahrscheinlich Recht, wenn jeder bauen könnte wir er wollte in einem gestandenen Gebiet, würden vielleicht viele Terrassen verschattet werden...
 
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