Bayerisches Wohnungsbauprogramm - Wintergarten und Ehegatten

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A

Alfgard

Hallo zusammen,

wir planen den Anbau mit einem Warm-Wintergarten und haben gesehen, dass das bay. Wohnungsbauprogramm nach der Aussage aus der Homepage grds. auch bei:

"Erweiterung und Veränderung von bestehenden Wohnraum"

in Betracht kommt.

Jetzt stellt sich die Frage, ob ein Warm-Wintergarten auch darunter fällt.

Im bay. Wohnraumförderungsgesetzt heißt es, dass

"Wohnungsbau das mit wesentlichen Bauaufwand verbundene Schaffen von dauerhaften Wohnraum durch Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist."

Beim pauschalen Lesen würde ich grds. ja sagen, bin mir aber nicht sicher.

Weiß dazu jemand was?

Der zweite Punkte wäre, dass in den Wohnraumförderbestimmungen steht, dass bei Haushalten, die in einer ehelichen Gemeinschaft leben "in aller Regel" beide Ehegatten Eigentümer sein der werden müssen.

Bei uns ist nur einer eingetragen.

Weiß einer, wie das "in aller Regel" gehandhabt wird? Oder ob das nur bei Erwerb gilt? So müssten wir ja den anderen eintragen lassen, was ja eigentlich nur Kosten produziert.

Hintergrund ist, dass wir 5 Kinder haben und bei Kosten eines Wintergartens von ca. 50.000,00 Euro ein Zuschuss von 25.000,00 natürlich sehr begrüßenswert wäre.

Aber ggf. hab ich auch noch anderes gesehen, warum es nicht klappen könnte.
 
11ant

11ant

Der zweite Punkte wäre, dass in den Wohnraumförderbestimmungen steht, dass bei Haushalten, die in einer ehelichen Gemeinschaft leben "in aller Regel" beide Ehegatten Eigentümer sein der werden müssen.
Wenn Beide Förderungsnehmer sein wollen (und gemeinsam gesamtschuldnerisch für Rückforderungen geradestehen) ergibt sich wohl logisch daraus, daß sich auch die Sicherheit im Eigentum beider befinden muß. Außerdem sollten sie dann auch gemeinsam am Fördergegenstand nießbrauchberechtigt sein und beide die Förderbedingungen erfüllen. So würde ich das zumindest interpretieren bzw. ableiten. Ansonsten wäre die Ehefrau ins Grundbuch zu holen ja eher ich sachma "atypisch" für das Familienbild eines schwarz regierten Bundeslandes
 
S

Scout

Laut der Wohnflächenverordnung zählen geheizte Wintergärten vollständig zur Wohnfläche.

In der Förderbedingungen wird die Zweite Berechnungsverordnung heangezogen und diese wiederum verweist bei Wohnflächen auf die Wohnflächenverordnung .
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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