Hilfe zu Bauvertrag

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TheTank

Hallo.
Mein Bauwerkvertrag wurde auf Grundlage des BGB vereinbart. Es wurde die Summe x als Pauschalpreis, der als Festpreis gilt, im Vertrag verankert.
Nun habe ich folgenden Passus im Vertrag: "Der Pauschalpreis geht weiterhin davon aus, dass die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Rahmenbedingungen für Statik und Tiefbauarbeiten zu Grunde gelegt wurden. Soweit der tatsächliche Leistungsumfang für statisch notwendige Arbeiten und/oder die Menge des Erdaushubes von Umfang im Leistungsverzeichnis abweisen, steht dem Auftragnehmer hierfür vom Auftraggeber eine angemessene zusätzliche Vergütung zu."

Nun ist es der Fall, dass für den Tiefbau mehr Kubikmeter Schotter benötigt wurde, als im Leitungsverzeichnis veranschlagt. Nun habe ich eine Zusatzvereinbarung bekommen, die ich unterschreiben soll, wo der zusätzliche Schotter mir in Rechnung gestellt wird.
Des Weiteren hat eine neue Berechnung der Statik ergeben, ohne den Grundriss verändert zu haben, dass nun mehr Stahlstützen als vereinbart notwendig sind. Ich gehe davon aus, dass ich aufgrund dieses Passus auch dafür zahlen muss.

Habe mich mal belesen und herausgefunden, dass bei einem Pauschal-(fest)preis der Auftragnehmer die Kosten für Mehraufwand tragen muss, auch wenn es vom Leistungsverzeichnis

Über euren Rat wäre ich dankbar.
 
77.willo

77.willo

Wieso sollte nicht das gelten was du im Vertrag unterschrieben hast - eben das der Festpreis so pauschal nicht ist?
 
Musketier

Musketier

Genau dafür kommt hier immer wieder der Hinweis, dass genug Rücklagen für Mehraufwand bei ungünstige Bodenverhältnisse vorhanden sein sollten.
Sollte das nicht benötigt werden, dann kann man das allemal noch in der zusätzlichen Bemusterung versenken oder davon die erste Sondertilgung machen.
 
sven.conzi

sven.conzi

Gibt es einen Bodengutachten, welches dem Bauunternehmen vorlag, vor Auftragsannahme. Ansonsten sehe ich es auch so, wenn der Vertrag mit dieser Klausel unterschrieben wurde, dann ist er bindend für beide Seite.
 
B

bierkuh83

Wie sehen denn die zugrundeliegenden Bedingungen aus?
Wurde der Mehraufwand vor Ausführung vom AN angezeigt und von dir bestätigt?
 
L

Lumpi_LE

Ganz rechtens ist das eigentlich nicht. Ob er 5 oder 50 Stützen braucht, eine Pfütze mit Schotter auffüllt oder einen Steinbruch ist sein Problem. Hier liegt das Risiko beim AN.

Aber am Ende was willst machen.. wenn du es nicht bezahlst baut er halt nicht weiter und einen Rechtsstreit willst du gewiss nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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