Bauvoranfrage, was ist wichtig?

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enjoylife85

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich lese schon eine ganze Zeit fleißig mit und habe nun eine Frage an euch.

Wir haben vor zu bauen, das Grundstück befindet sich in einem Dorf und ist ca. 1540 qm groß, ein Kaufantrag wurde gestellt und das Grundstück ist momentan für uns geblockt. Unsere Idee ist ein Bungalow mit 120 qm Wohnfläche in L-Form mit Walmdach und eine Garage (kommt zu einem späteren Zeitpunkt). Aktuell befinden wir uns in der Grundrissplanung mit einem Fertighaushersteller.
Für das Grundstück gibt es keinen Bebauungsplan. Die Gemeinde hat gegen eine Bebauung nichts einzuwenden und gab uns den Tipp eine Bauvoranfrage beim Landratsamt zu stellen.
Zur besseren Übersichtlichkeit habe ich einen Entwurf über die örtlichen Begebenheiten beigefügt.

Unsere Frage lautet nun, welche Fragen sollte man unbedingt in der Bauvoranfrage stellen?

Wenn ihr noch Fragen habt oder ich zu sehr laienhaft geschrieben habe, fragt/sagt es einfach.

Viele Grüße
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11ant

11ant

Spontan würde ich sagen, Du wollest mit dem Hauptgebäude zu weit aus dem faktischen Baufenster des vmtl. §34 Gebietes von der Straße weg. Winkelbungalow und Walmdach sind zwei Teuerungspunkte, die die Bescheidenheit der 120 qm leicht mehr als wettmachen können. Eine Festlegung auf "Fertig"hausfirmen ist m.E. keine gute Idee - wozu soll das gut sein ?
Grundsätzlich sind einer Bauvoranfrage Dinge beizufügen, die für den Bauherrn selber mit einem Geodreieck bewaffnet leistbar sind, nämlich eine Beschreibung des Baukörpers und die maßstäbliche Einzeichnung seiner Umrisse in den Lageplan.
 
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enjoylife85

Vielen Dank für deine Antwort.

Spontan würde ich sagen, Du wollest mit dem Hauptgebäude zu weit aus dem faktischen Baufenster des vmtl. §34 Gebietes von der Straße weg.
Was bedeutet denn der Begriff "Baufenster" genau? Würde es reichen, den Bungalow auf die Höhe des im Norden stehenden Hauses vorzuziehen?

Winkelbungalow und Walmdach sind zwei Teuerungspunkte, die die Bescheidenheit der 120 qm leicht mehr als wettmachen können.
Was meinst du mit dem Satz?

Grundsätzlich sind einer Bauvoranfrage Dinge beizufügen, die für den Bauherrn selber mit einem Geodreieck bewaffnet leistbar sind, nämlich eine Beschreibung des Baukörpers und die maßstäbliche Einzeichnung seiner Umrisse in den Lageplan.
Würde der "Entwurf" als Grundriss für die Lage nicht ausreichen?


Mich würden halt auch konkrete Fragen interessieren, welche man in die Voranfrage schreibt.

Viele Grüße
 
11ant

11ant

Was bedeutet denn der Begriff "Baufenster" genau? Würde es reichen, den Bungalow auf die Höhe des im Norden stehenden Hauses vorzuziehen?
Ein Baufenster ist der Bereich des Grundstückes, in dem das Haus stehen darf. In Bebauungsplänen sind das die blauen Rahmen. In §34-Gebieten nimmt man hilfsweise faktische Baufenster, zu deren Ableitung der gezeigte Katasterausschnitt allerdings zu kleinräumig gewählt ist. Insofern kann ich Deine Anschlußfrage nicht beantworten, und bis "unser Fachmann" @Escroda hier hereinschaut, sollten aussagekräftige Unterlagen bereitstehen. Ich sprach auch bewußt vom Hauptgebäude, da ich für blauäugig hielte, die Nebengebäude in die Betrachtung vollwertig mit einzubeziehen. Also wo ein Nachbar einen Schuppen oder eine Garage hat, "weitet" Dein faktisches Baufenster nicht unbedingt.
Was meinst du mit dem Satz?
Ich meine, daß das Sichbegnügen mit moderaten 120 qm allein nicht zu einem günstigen Haus führt, wenn man andererseits die Form des Winkelbungalows und das Walmdach wählt. In dieser Kombination können 120 qm schnell in die gleiche Preisregion kommen wie 145 bis 150 qm im Satteldach-Anderthalbgeschösser.
Würde der "Entwurf" als Grundriss für die Lage nicht ausreichen?
Der Grundriss braucht noch nicht vom Entwurf zu sein, und sogar noch nicht einmal vom Vorentwurf konkret. Aber das Bauamt muß über die Circa-Umrisse des Hauses hinaus auch weitere Gestaltmerkmale wissen (z.B. das Walmdach und die Geschossigkeit).
Mich würden halt auch konkrete Fragen interessieren, welche man in die Voranfrage schreibt.
Es gibt eigentlich nur eine Frage: "darf ein solcher Baukörper in den Ausmaßen wie dargestellt auf diesem Grundstück errichtet werden ?". Zur Beantwortung dieser Frage muß das Grundstück identifizierbar sein (Gemarkung, Flurstücksnummer, eben wie das Grundstück im Grundbuchblatt "heißt"), und man muß die Frage auf ein konkretes Haus beziehen können (da die Antwort auch nur für dieses Haus gilt, ein "Ja" für ein "Landhaus" bedeutet für eine "Stadtvilla" nichts). Im Prinzip ist der Grundriss eine Black Box, und Ansichten, Entwässerungspläne, Statik, Wärmebedarfsberechnung und weiteres Pipapo des späteren ordentlichen Bauantrages sind auch noch nicht dabei. Also quasi "Bauantrag very light".
 
E

enjoylife85

@11ant vielen Dank für deine ausführlichen Antworten, die haben schon etwas Licht ins Dunkel gebracht.
Ich habe im Anhang mal die aktuelle Liegenschaftskarte eingestellt, die habe ich vom Vermessungsamt bekommen, es handelt sich um das Grundstück 1388.
Kann man hiermit mehr zur möglichen Lage des Hauses sagen?
Bzgl. der Größe, wir sind ein Zweipersonenhaushalt, welcher auch nicht größer wird, da reichen 120 qm ;)

Der von mir erstellte Grundriss von der Lage ist nur grob gemacht. Entwürfe wie das Haus tatsächlich aussehen wird, erhalten wir hoffentlich nächste Woche vom Hersteller. Diese sollten wir der Bauvoranfrage auch beilegen oder?

Unser aktuelles Problem ist, dass wir nicht wissen, wie wir wirklich richtig vorgehen. Hintergrund, das Grundstück liegt 650 km von unserem derzeitigen Wohnort entfernt. Es hängt also alles von der Entscheidung ab (z. B. Jobwechsel). Nun wollten wir halt alles soweit vorher abklären, Bodengutachten vor dem Kauf des Grundstücks, Bauvoranfrage ob auf dem Grundstück ein Bungalow in der Größe und Ausrichtung stehen darf, dann Kauf des Grundstücks und Abschluss vom Vertrag mit dem Hersteller.

Viele Grüße
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11ant

11ant

Für mich ist die Lage der Nachbargebäude zu uneinheitlich, aber "unser Fachmann" wird da schon ein Baufenster halluzinieren können. Die Fassadengestaltung / Fensteraufteilung interessieren bei einer Bauvoranfrage noch nicht, da genügt das Haus in den Lageplan einzuzeichnen in der Weise, wie es ein Achtklässler in einer Geometrie-Klassenarbeit täte. Die Beschreibung ob es ein Hexenhaus oder ein World Trade Center werden soll, fügt man in wenigen Sätzen verbal bei.

Allerdings bei 650 km Entfernung zum Bauort und erst einem arbeitsbedingten Wohnortwechsel dorthin rate ich von Wohneigentumsbildung während der Probezeit eindringlich ab. Man kann auch mal ein halbes Jahr mieten, ehe man sich über das Bleiben klar ist; und noch ein ganzes dazu, ehe das Haus steht. Ich hoffe, die Idee "Fertighaus" kam nicht aus der Wahnvorstellung, das würde schneller gebaut. Am anderen Ende der Republik ist man in einem völlig unterschiedlichen Mentalitätsgebiet. Kommt eine/r von Euch da her, oder habt Ihr zumindest schon Urlaub dort gemacht ?
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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