Bauunternehmen Insolvenzverfahren - Fragen über Fragen!

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H

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Hallo zusammen,
ich versuche es kurz und knapp zu halten: Bau eines Einfamilienhaus auf eigenem Grundstück mit Bauunternehmen, KFW-Darlehen für 55- Effizienzhaus. BU hat Insolvenz angemeldet und natürlich Baustopp. Es fehlt noch Estrich, Fußbodenheizung, Raumlüftung, Sanitärkeramik und Blower Door Test. Sichtbare Mängel: undichter Fensterrahmen. Bisher kein Sachgutachten machen lassen. Anwalt bestätigt außerordentliches Kündigungsrecht. Energieeffizienz-Gutachter gibt Unterlagen für KfW-Bank nur gegen Entgelt raus. Wir möchten gerne kündigen. Nun die Fragen: Sollte man sich besser ein neues BU suchen oder in Eigenregie weitermachen? Wie sieht es dann mit Gewährleistungsansprüchen aus? Braucht man zum Nachweis für die KfW unbedingt einen Gutachter oder kann man das zum jetzigen Zeitpunkt noch selbst machen? Haben die Subunternehmer des BU Ansprüche bei uns wegen offener Rechnungen? Können wir Ansprüche bei Subunternehmern stellen wegen Mängeln?
Ich hoffe jemand kann uns ein paar Fragen beantworten. Lieben Dank.
 
Nordlys

Nordlys

Es wird einen Insolvenzverwalter geben, der den Laden zunächst weiter führt, um Begonnenes abzuwickeln. Sein Interesse ist es, zu retten, was zu retten ist. Ggf. bauen sie Dein Haus zu Ende. Dann musst Du aber auch bezahlen. Subunternehmer können bei Dir nichts einfordern, Du hast sie ja nicht beauftragt.
 
A

Alex85

Bedeutet im Umkehrschluss, keine Gewährleistungsansprüche gegen einzelne Gewerke. Wenn der Vertragspartner weg ist, ist die Gewährleistung weg.

Wichtigste Frage: Überzahlt?
 
B

Bookstar

Ihr habt keine Gewährleistung oder sonstige Geschäftsbeziehung mit den Sub. Somit keine Forderungen.

Ich würde euch raten, selber fertig zu bauen in Einzelvergabe.

Viele Gewerke wie Sanitär oder Elektrik haben bestimmt schon Leistungen erbracht. Ihr müsstet jetzt neue Unternehmen finden, wird schwierig bei der Auftragslage. Oder seine Subs rausfinden und separat beauftragen.

Ich hoffe ihr habt nicht überzahlt.
 
H

HilfeHilfe

ja man kann schonmal links und recht guggen würde aber auf dne inso verwalter warten.

warum ?

deutsche inso recht ist auch manchmal komisch. Der Verwalter kann auch noch Gelder da es einen rechtsgültigen vertrag gibt bei dir einfordern.

außer das es eröffnet ist , ist dir ja kein schaden entstanden. richtig ist einen RA aufzusuchen und keine Geld zu transfereien
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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