Bauplatz ist laut Flächennutzungsplan ein Biotop?

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Heike78

Guten Abend zusammen,

wie in meiner Vorstellung schon angedeutet habe ich eine Frage zu einem Bauplatz, den ich gerne kaufen würde-wenn ich denn dort bauen darf.

Der Platz ist in Privatbesitz. Die Gesamtfläche ist 2.200qm. Davon sind laut Verkäufer 750qm Bauland denn für diese 750qm wurden seinerzeit anteilig Erschließungskosten bezahlt. Momentan ist der hintere Teil des Grundstücks als Streuobstwiese verpachtet, der vordere Teil wird nicht genutzt. Ganz vorne direkt an der Straße steht eine Garage, da hatte der Grundstückseigentümer Gartengeräte drin gelagert, inzwischen ist sie aber leer.

Da der Platz direkt an den Friedhof grenzt habe ich einfach mal bei der Gemeinde angefragt, wie es denn da aussieht mit bauen. Der Leiter vom Bauamt hat mir einen Auszug aus dem Flächennutzungsplan geschickt, auf diesem ist das komplette Grundstück als Biotop ausgewiesen.

Damit man sich das besser vorstellen kann: wenn man von der Straße aus aufs Grundstück schaut ist links eine Straße (die nach 50 Metern in einen Flurbereinigungsweg übergeht), dann kommt besagter Platz, der vorne ca. 16m breit ist, nach hinten hin aber breiter wird und direkt im Anschluss rechts davon der Friedhof, danach wieder eine Straße. Die Gemeinde hat mir nun empfohlen, eine Bauvoranfrage für den Platz zu stellen, dann würde erst die Gemeinde darüber entscheiden ob dort gebaut werden darf, bei positivem Bescheid muss das dann noch vom Landratsamt genehmigt werden. Es wäre gut möglich dass wir in dem vorderen Bereich, direkt an der Straße, bis zu einem bestimmten Punkt nach hinten, bauen könnten. Vielleicht aber auch nicht wegen des Biotops.

Ich bin gerade fassungslos darüber dass es überhaupt sein könnte, dass dort nicht gebaut werden darf, obwohl die Erschließungskosten umgelegt wurden.

Kennt sich hier jemand mit so einer Konstellation aus? Gibt es in so einem Fall eine Tendenz in eine Richtung?

Vielen Dank schon mal für eure Meinungen und bei Unklarheiten, stellt gerne Fragen.

Viele Grüße, Heike
 
A

Alex85

Guck mal §133 Baugesetzbuch und die entsprechenden Passagen eurer Gemeindesatzung.

Du brauchst nicht fassungslos ob der Erschließungskosten sein - wenn, dann sollte der Eigentümer fassungslos sein. Er scheint ja davon auszugehen, Bauland anzubieten, was nach Flächennutzungsplan unwahr ist. In erster Linie sein Problem.

Es wurde ja ein Weg aufgezeigt, wie es mit diesem Flecken Erde weiter gehen kann. Das wird dich aber was kosten, in Form von Geld und Zeit. Der Kaufpreis des Grundstücks ist auf jeden Fall gerade gesunken
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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