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ᐅ Bauplatz für Carport bzw. Stellfläche

Erstellt am: 17.05.17 09:56
D
delphin69
D
delphin69
17.05.17 09:56
Hallo Allerseits,
ich habe im bebauungsplan folgenden Satz, der mir Fragezeichen verursacht, gefunden:

"6. Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen (§9 Abs.1 Nr.4 und 22 Baugesetzbuch) Stellplatzanlagen und Garagen im Sinne des §12 Abs.1 Baunutzungsverordnung sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und in den gemäß Planzeichenverordnung dargestellten Flächen für Nebenanlagen zulässig. Vor den Stellplatzanlagen (Garagen, Carport) ist eine Aufstellfläche von mindestens 5,5m gemessen ab angrenzender Straßenbegrenzungslinie als Aufstellfläche freizuhalten."

Ich verstehe das so, dass das Carport erst mind. 3m von der Strasse anfangen darf. Oder kann ich das weiter vorn anfangen lassen? Wäre nämlich wesentlich angenehmer ;-)

Aber wer kann mir vor allem den 2. Teil mit den 5,5m irgendwie verständlich erklären?
Da blick ich Null durch und kann mir gar nix drunter vorstellen. Wenn ich 5,5m vor dem Carport freihalten soll, brauch ich auch kein Carport mehr, da es ja dann insgesamt fast 10m ins Grundstück hineinragt und fast länger ist als das Haus.

Hier noch einige Angaben, die wichtig sein könnten:

Grundstück: 23m lang x 24m breit
Haus: ca 8,30m breit x ca. 10m lang
Carport: ca. 6m breit x 5m lang
Abstand von Strassenbegrenzung bis Baufläche (blaue Linie): 3m

Wir wollen das Carport rechts an die Grundstücksgrenze bauen, dann einen ca 1,2 breiten Weg und dann das Haus.

Vielen Dank für eure Antworten.

Grundstuecksplan mit Haus Terrasse Carport und Gartenbereich


Grundstücks-Lageplan mit rot/blau markierten Bereichen und Beschriftungen
Y
ypg
17.05.17 11:33
5,5 Meter zur Straße ist zwischen Carport und Straße freizuhalten.


Gruß, Yvonne
D
delphin69
17.05.17 12:02
So interpretiere ich das leider auch.
Aber was soll das für einen Sinn haben?
Y
ypg
17.05.17 12:06
Abstellfläche ist für Rettung und Feuerwehr. Zum Halten und Parken in Notsituationen. Wahrscheinlich gibt es Eure Straße nicht her, da zu schmal oder Spielstraße oder zu viel Verkehr 🙂


Gruß, Yvonne
Y
ypg
17.05.17 12:08
5,5 ist aber völlig gängig und nicht absurd oder nicht einzuhalten. Kann man auch drauf parken oder sein Fahrrad putzen 🙂


Gruß, Yvonne
D
delphin69
17.05.17 12:22
Sowas konnte ich mir schon durch Internet-Recherche denken.
ABER:
Wir bauen in einer verkehrsberuhigten Zone. Wir sind am Ende der Sackgasse, dort hat die Strasse eine 9x10m Fläche zum Wenden oder Halten bei Notfällen. Da sind keinerlei Hindernisse. Und diese Vorschrift gilt ja für das gesamte Bebauungsgebiet - da hat niemand 5,5m vor seinem Carport oder Garage Platz.
Und wo soll die Feuerwehr oder Rettung halten, wenn ich mir gar kein Carport o.ä. baue? Da steht das Haus bei 3m - ist mir nicht ganz klar, wieso nur vor einem Carport oder Garage.

Außenbereich: Betonpfad im Garten mit 10-Meter-Messlinie
carportgaragennebenanlagenaufstellflächegrundstück