Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Girokonto für Bauherren finden
- Hauseingang gestalten
- Zaunarten und Eigenschaften
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Gartenpflege im Frühling – worauf achten
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Baumängel - ETW - Minderung möglich ? Wie viel ?

Erstellt am: 21.08.14 16:48
B
baubert333
Folgende Situation:

* Kauf & Erstellung einer neuen 4 Zimmer ~90qm ETW vom Bauträger
* Bau lief ziemlich gut, Kommunikation mit Bauträger auch
* zB hat sich die Fertigstellung um 8 Wochen verzögert; er hat das 6 Monate im Voraus kommuniziert und war dann auch ohne Probleme bereit, eine Minderung des Kaufpreises um 2x Monatsmiete etc. zu akzeptieren
* alles lokale Handwerksbetriebe, die ich auch schon zT in meinem eigenen Haus beauftragt hatte
* Bauträger ist ein lokales Unternehmen, hier sehr bekannt, in Vereinen (auch persönlich) engagiert, durchaus auf gutes Ansehen aus, gilt als "Mercedes", also durchaus etwas teurer, was ich aber vorher wusste und auch bereit bin zu tragen (=zahlen)

bei Abnahme folgende Mängel:

1) einige Steckdosen im Flur und in Abstellkammer liegen nicht auf LS Flur/Abstellkammer sondern auf LS Wohnzimmer; habe die Situation überprüft und ich bin 100% sicher, das kann nicht ohne großen Aufwand behoben werden. Den Boden / die Wand aufreissen um das zu beheben kommt auch für mich nicht in Frage. Die Beurteilung des Elektrikers steht zwar noch aus (er ist gerade im Urlaub) aber ich bin sicher, das kann man nicht beheben.

2) in Baubeschreibung steht "Fußbodenheizung mit Thermostat in jedem Raum" (genaue Formulierung habe ich nicht im Kopf). Jetzt stellen wir fest, daß das Gäste-WC keine separate Fußbodenheizung hat, sondern mit am Flur hängt.

Beide Punkte stehen im Abnahmeprotokoll und der Bauleiter, der die Abnahme gemacht hat, hat auch nicht groß herumgezickt. Wir waren uns einig, daß ich das weitere Vorgehen mit seinem Chef besprechen werde.

Wirklich große Probleme sind ja beide Punkte nicht, aber ich will mir auch nicht alles gefallen lassen. Plus, was in der Baubeschreibung steht sollte ja auch geliefert werden ...

Ich habe keine Lust auf Behebung dieser Mängel zu pochen, da das ja beides größere Aktionen wären. Plus, der Mieter könnte erst später einziehen bzw. Miete mindern, also noch mehr Stress. Denke der Bauträger wird das ähnlich sehen, denn der will ja seine letzte Rate und dann Ruhe haben.

Kann ich davon ausgehen, daß diese beiden Punkte auf eine Minderung des Kaufpreises hinauslaufen ?
Wie hoch könnte man die Minderung für diese Punkte ansetzen ?

Oder muß da zwingend ein Sachverständiger her ? Auch dazu habe ich wenig Lust, denn das bedeutet wieder Zeit, Aufwand, Geld und mit Sicherheit Stress mit dem Bauträger. Bisher war der Bauträger ja kulant. Daher gehe ich davon aus, daß er sich auf Minderung einlassen wird.

Was sagen die Experten ?
W
Wastl
23.08.14 16:34
nordanney schrieb:
Das Gäste-WC wird aber so oder so beheizt, das kannst Du gar nicht vermeiden. Von daher sparst Du auch keine Heizkosten - also ist das Thermostat auch unwichtig.
So ein Schmarren. Wenn ich was bestellt habe will ich es auch bekommen. Ein Auto ohne Radio fährt auch, trotzdem ist es ein Mangel.
D
Doc.Schnaggls
25.08.14 10:45
Ich würde da auch zunächst mal den Ball flach halten. Natürlich sind die aufgeführten Punkte als Abweichung zur Bauleistungsbeschreibung einzustufen, gehören aber nicht unbedingt in dei Kategorie "Katastrophe".

Wartet mal ab, wie der Bauträger sich stellt. Den großen Hammer kann man immer noch auspacken, obwohl es in diesem Fall, meiner Meinung nach, vielleicht doch leicht übertrieben wäre.

Ich vermute mal, dass ihr Euch, gemäß den bisherigen Erfahrungen mit der Firma, bestimmt einigen werdet.

Grüße,

Dirk
N
nordanney
25.08.14 11:48
Wastl schrieb:
So ein Schmarren. Wenn ich was bestellt habe will ich es auch bekommen. Ein Auto ohne Radio fährt auch, trotzdem ist es ein Mangel.
Mangel ja, aber nur so klein.

Der Vergleich mit dem Auto hinkt übrigens. Passend wäre das Radio im Auto, das z.B. kein wdr4 empfängt - ärgerlich, aber nicht geeignet für den großen Hammer.
mangel