Baukosten für Grundsteuerberechnung - Was muss man angeben?

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bluminger

bluminger

Hallo.

Zum Feststellen des Einheitswertes will das Finanzamt einige Dinge wissen, zB die Baukosten.
Was ist hier anzugeben? Diese können ja extrem unterschiedlich sein, zB könnte mein Nachbar das selbe Haus wie ich bauen, nur komplett in Eigenleistung. Beide Häuser wären gleich viel wert, Baukosten aber deutlich unterschiedlich...
Wie wird dies eigentlich geprüft?

Des Weiteren: Grundflächenberechnung - im Bauplan ist ja hier zB Putz nicht berücksichtigt. Kann man da einen pauschalen Prozentwert abziehen?

Danke.
 
M

Müllerin

ha cool dass du die Frage stellst, ich hab das Formular auch noch hier liegen und weiß nicht, was ich da eintragen soll.
Nur das Haus oder, ohne Garage?
Und ohne Küche und so - aber schon mit Innenausbau inkl Malerkram?
 
H

hemali2003

Ich hab ehrlich gesagt die einzelnen Posten aufgelistet. Sollen die sich rauspicken, was dazu gehört und eben weglassen, was nicht dazu gehört.

Küche, Möbel, Außenanlagen hab ich weg gelassen. Malerarbeiten, Böden glaube ich auch...
 
S

Scout

Die DIN 277 kennt keinen Abzug von 3 % für Putz, der Putz zählt zur Konstruktionsgrundfläche und ist daher nicht nochmal bei der Netto-Grundfläche abzuziehen.
 
L

Lumpi_LE

ich hätte die Zahl aus der Baugenehmigung genommen, das ist ein Standardwert multipliziert mit dem umbauten Raum.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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