Baugrenze überschritten bei Doppelhaushälfte

4,50 Stern(e) 4 Votes
H

Hausbautraum20

Und spricht etwas dagegen, dass ihr trotzdem genau anbaut?
Würde ich natürlich vorher mit dem Bauamt abklären.
 
hanghaus2000

hanghaus2000

OK. Der Nachbar hat den Abstand zur Strasse unterschritten um 50 cm. Das ist ja dann eine Frage die das Bauamt klaeren sollte. Die Mehrkosten muss der Nachbar tragen. Zum Beispiel Stillstand bis geklaert ist wie weiter verfahren werden soll.

Und spricht etwas dagegen, dass ihr trotzdem genau anbaut?
Zumindest Sein Bauplan. Das ist ein Verwaltungsakt. Unterschreitung der Abstandsregel um 50cm darf das Bauamt mMn nicht entscheiden. Da wird sicher das LRA eingeschaltet. Da gibt es bis zur Entscheidung einen Baustopp.

Was sagt denn der Bebauungsplan zur Gestaltung von Doppelhaushälfte?

Was sagt der Nachbar zu seiner Eigenmaechtigen Umplanung? Bei 5 cm haette ich noch von einem Fehler gesprochen.
 
Zuletzt bearbeitet:
H

Harrybo1981

Hallo Allen,
Wir haben eine 12 * 8 baufenster und abstand vorne 5,5 m , hintern 3 m. Nachbar hat mit rohbau 50 cm ueberschritten und hat jetzt 5 m. Hinter hat er 3,3 m abstand zu Grundstück grenze. 2,5 dach neigung 28 grad ist erlaubt. Wir fangen jetzt an und wollen bodenplatte legen fuer keller. Jetzt stehen wir mit frage ob wir weiter können oder warten.
Danke nochmals,
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben