Baugenehmigung: Lageplan oder Grundriss ausschlaggebend?

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Manu0403

Hallo,

Wir haben 2017 ein Haus gebaut. Mit der Baufirma wurde besprochen das ein Carport in der Größe 9 x 4,50 gebaut wird in eigenleistung und grenzbebauung. Jetzt ist mir aufgefallen, das in der Baugenehmigung zwei Maße angegeben sind. Im Lageplan sind es 9x4,50 mit grenzbebauung und in der Zeichnung vom Grundriss sind es 3,50x9. Beides wurde bei der Baugenehmigung unterzeichnet und bewilligt. An welche Zeichnung sind wir jetzt gebunden, bzw was dürfen wir jetzt bauen ? 3,50 oder 4,50.das Haus wurde auch um 1,50 innerhalb der baugrenze verschoben so das auch ein carport von 6 m Breite möglich wäre, könnte man das einfach so machen?
 
Y

ypg

Einfach so machen würde ich nicht.
Es könnte sich bei einem um das Dach von 4,50 handeln, bei dem anderen um die Pfosten?

Stell das doch mal im Ausschnitt hier ein. Beides.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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