Baugenehmigung Carport Sachsen-Anhalt

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gmt94

Hallo zusammen,

Ich habe folgende Frage für ein geplantes Carport.

Damals als das Haus und Garage geplant wurden, hatten wir gleich mit in den Bauantrag ein Carport zwischen Haus und Garage mit eingeplant. Das ganze soll in der Breite knapp 5m werden und in der Tiefe knapp 6m. Geplant wurde es damals als Flachdach.

Da unsere Garage jedoch ein Satteldach wollen wir das Carport jetzt doch auch als Satteldach bauen lassen. Dieses soll dann im 90 Grad Winkel in das Garagendach eingearbeitet werden.

Die Frage die wir uns jetzt stellen. Brauchen wir für die Änderung der Dachform überhaupt einen neuen Antrag, da Carports bis 50qm in Sachsen Anhalt eh genehmigungsfrei wären.
Dort ist nämlich noch ein Ausnahmekriterium von max.3m Wandhöhe. Die Wand an sich wird ja nur 2,4m in etwa hoch darauf kommt dann der Dachstuhl. Firsthöhe ist dann aber bei 4,1m. Halte ich die 3m Höhe damit ein oder zählt hier der First?

Anbei noch eine kleine Skizze.
baugenehmigung-carport-sachsen-anhalt-492437-1.jpg
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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