Baufinanzierung - Grundschuld statt Eigenkapital?

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H

haydee

Es ist Sippenhaft.
Wie wollt ihr alles Regeln und auch deine Eltern absichern für den Fall X?
Trennung, Krankheit
Deine Eltern kommen um ihr Haus, um ihren Altersruhesitz, um ihr ganzes Vermögen.

Entweder ich kann mir leisten was ich will oder ich lass es bleiben.
Könntest du in den Spiegel schauen, wenn du deine Eltern um ihr Haus und damit um ihr Ersparnisse bringst?
 
W

Wiesel29

Ihr verdient ziemlich genau das Gleiche wie meine Frau und ich. Wir sind auch beide Beamte.
Es kommt auf euer Konsumverhalten an. Wir zahlen nun seit März eine Rate von 734€ und am Monatsende sind bei uns im Schnitt noch rund 2.000€ über.
Da Ihr beide Beamte seid hält sich euer Risiko schon in Grenzen was die Arbeitslosigkeit angeht. Den Status verliert man eigentlich nur wenn man während der Probezeit 3 Jahre lang gar nicht erscheint oder den Staat bescheißt und sich Gelder überweist. Andere Fälle in denen Beamte entlassen worden sind sind mir nach 13 Jahren nicht bekannt.

Grüße
 
Z

Zaba12

Es ist Sippenhaft.
Wie wollt ihr alles Regeln und auch deine Eltern absichern für den Fall X?
Trennung, Krankheit
Deine Eltern kommen um ihr Haus, um ihren Altersruhesitz, um ihr ganzes Vermögen.

Entweder ich kann mir leisten was ich will oder ich lass es bleiben.
Könntest du in den Spiegel schauen, wenn du deine Eltern um ihr Haus und damit um ihr Ersparnisse bringst?
Um das alles Mal aufzulockern. Wir reden hier vom Worst Case. Aber auch der kann eintreten. Was halt nicht selten ist, ist sich böse scheiden zu lassen. Da kann es dann leider halt auch zu so einer Situation kommen, muss aber nicht
 
H

haydee

Scheidungsquote meine ich liegt bei ca. 30 %. Wird bei Lebensgemeinschaften vermutlich ähnlich sein.
Krankheit kann jeden Treffen. Wenn ich da in meinem Bekanntenkreis schaue
Habe mit Absicht so Konstrukte wie Spielsucht des Partners etc weggelassen. Das wäre wirklich an den Haaren herbeigezogen.

Wenn die Eltern die 50.000 auf dem Sparbuch hätten, würde ich es nicht so eng sehen. Nur mit dem Haus und das ist fast alles was sie haben.
 
S

saralina87

Wenn Ihr Euch so gut mit den Eltern versteht, verzichtet doch einfach auf den Darlehensvertrag und überweist einen monatlichen Betrag. Scheint zu stimmen, dass Beamte nicht so wirklich pragmatisch sind


Jep. Wenn Du Deine Rate nicht zahlen kannst, und das Haus dafür vermieten musst (darauf dann tatsächlich Steuern zu zahlen), wovon bezahlst Du dann Deine Miete? Und warum willst Du das Haus dann noch weiter behalten, wenn Du es eh nicht nutzen kannst?
Dazu kommt noch der Herzfaktor. Einfach so das Haus aufgeben fällt vielen so schwer, dass sie einfach so lange drin wohnen, bis der neue Eigentümer nach der ZV mit einem Räumungsbescheid kommt. Die lassen noch nicht einmal einen Gutachter ins Haus.
Muss ja nicht so weit kommen, aber das Herz hängt schon am Haus und viele verpassen einfach den Absprung zur rechten Zeit.
Finanzbeamte sollten bei sowas halt doppelt vorsichtig sein. Schwieriges Thema.

In meinem Kopf ist der worst case dass einer von uns stirbt und der andere dienstunfähig wird. Das heißt er müsste von seinem Ruhegehalt leben, dann könnte er sich die Rate natürlich nicht mehr leisten. Irgendwo wohnen muss man ja aber immer (also auch Miete zahlen)?

Ich glaube in dem Fall bin ich dann doch vielleicht auch beamtenuntypisch pragmatisch - wenn wir uns das Haus nicht mehr leisten können müssen wir verkaufen oder vermieten und von der Miete die Rate bezahlen. Hilft ja nichts. Und das Haus abzahlen hätte natürlich den Vorteil Kapital zu binden. Die Häuser werden ja aktuell nicht unbedingt billiger.
 
Z

Zaba12

Scheidungsquote meine ich liegt bei ca. 30 %. Wird bei Lebensgemeinschaften vermutlich ähnlich sein.
Krankheit kann jeden Treffen. Wenn ich da in meinem Bekanntenkreis schaue
Habe mit Absicht so Konstrukte wie Spielsucht des Partners etc weggelassen. Das wäre wirklich an den Haaren herbeigezogen.

Wenn die Eltern die 50.000 auf dem Sparbuch hätten, würde ich es nicht so eng sehen. Nur mit dem Haus und das ist fast alles was sie haben.
Meistens ist der Vorschlag der Belastung des Elternhauses, das einzige Mittel eines Vermittlers bei engen Vorhaben (geringes Einkommen mit keinem Eigenkapital). Bei Euch ist es ja nur der Beleihungsauslauf der in den Keller geht.
Ist jetzt nicht so, dass Ihr das Darlehen nicht bekommt.

Siehe es einfach so, die fehlenden 50k€ Eigenkapital wirst Du über die höheren Zinsen an die Bank abdrücken dürfen.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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