Baufinanzierung - Anschlussfinanzierung Erfahrungen?

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Caspar2020

Ach, Banken arbeiten mit ner Prise Magie oder ein bisschen Voodoo um uns ein Angebot zu unterbreiten?

für Laien ist es nicht nachvollziehbar..
Für mich ist nicht nachvollziehbar warum du jetzt hier Thread kaperst; obwohl es dem TE um hier was ganz anderes geht.

Und die Grundlagen der finanzmathematik (Zins, anfängliche Tilgung und damit die resultierende Laufzeit) sollte man auch als Kunde nachvollziehen und nachrechnen können. Und nicht dem Mann des Vertrauens einfach alles glauben.

Übrigens, das ist ein Bauherren Forum. Nur so als Hinweis.
 
D

DonSchilli

deswegen bin ich ja hier...

hab ich was missverstanden....er fragt hier doch wegen der Finanzierung oder nicht?

Wie will denn ein Bauherr wissen, wie jede Bank es rechnet....

schaut doch mal selbst bei den Banken nach.... viele haben den gleichen Grundzins, rechnen aber ne andere Rate aus....
Ich wollte ja nur mitteilen, dass es spekulativ ist, wie ich heute eine Restschuld von in 10 Jahren absichere...

in 10 Jahren ärgert man sich nur über das zu viel gezahlte Geld für die Besicherung der 165T....

Bei allen Banken kommt man nach 10 Jahren aus dem Darlehen... bei der L-Bank nicht... dann muss man eine zweitrangige Finanzierung machen, die dann wiederum dadurch teurer wird...

Was is daran verwirrend....
 
C

Caspar2020

Bei allen Banken kommt man nach 10 Jahren aus dem Darlehen... bei der L-Bank nicht...
Das ist ein Gerücht.

Eine Kündigung ist eine Erklärung, die für ihre Wirksamkeit dem Kündigungsempfänger zugehen muss. Die Erklärung bedarf zwar keiner bestimmten Form, aus Sicherheitsgründen empfehlen wir allerdings mindestens die Textform.

Das Recht auf Kündigung richtet sich nach dem Gesetz und den vertraglichen Regelungen. Wann und aus welchen Gründen Sie oder die L-Bank zur Kündigung des Darlehens berechtigt sind, entnehmen Sie bitte Ihrem Darlehensvertrag und den Allgemeinen Bestimmungen.

Sie sollten jedoch wissen, dass Sie während einer Zinsbindungsfrist bei einem Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz das Darlehen grundsätzlich nicht kündigen können bzw. eine Kündigung nur zum Ende der Zinsbindung möglich ist. Die Unkündbarkeit vor Ablauf der Zinsbindung ist die faire Gegenleistung für die langfristige Zinssicherheit. Von diesem Grundsatz macht das Gesetz bei gebundenem Sollzinssatz aber folgende Ausnahmen:

- In jedem Fall können Sie das Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise nach Ablauf von 10 Jahren nach dem vollständigen Empfang des Darlehens (Vollauszahlung des Nettodarlehensbetrags) mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie also die Kündigung erklären, allerdings müssen Sie dabei eine Kündigungsfrist von 6 Monaten einhalten. Für den Fall, dass Sie nach dem vollständigen Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Sollzinsbindung oder über die Zeit der Rückzahlung getroffen haben, tritt für die Berechnung des 10-Jahreszeitpunktes der Zeitpunkt der neuen Vereinbarung an die Stelle des vollständigen Empfangs.
 
D

DonSchilli

ok Caspar.... und WELCHE sind den die gesetzlichen Regelungen für Fördergeld der L-Bank.????
Alles Andere als bei normalen Banken....
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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