Baufinanzierung Darlehensrückzahlung

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D

danielohondo

Wir sind gerade dabei eine Baufinanzierung bei einer Bank abzuschließen und haben uns den Vertrag durchgelesen.

Da ist eine Passage im Vertrag, die wir nicht verstehen. Es geht um die Rückzahlung bzw. monatliche Tilgung:

"Das Darlehen ist wie folgt zurückzuzahlen:
in Höhe von 2,90000 % jährlich vom ursprünglichen Darlehensbetrag zuzüglich der durch Tilgung ersparten Sollzinsen. Demnach sind (Anzahl)1
300 Annuitätsraten aus Sollzins und Tilgung zuzüglich sonstiger Kosten zu zahlen, jeweils fällig am 30. eines jeden Monats, erstmals
am 30.10.2022, mit vorrangiger Verrechnung auf die Sollzinsen, hiervon (Anzahl)1 299 Raten in Höhe von 2.086,00 EUR sowie eine
abweichende Rate in Höhe von 1.777,34 EUR. Bis zum Tilgungsbeginn sind nur die Sollzinsen zu zahlen."


Was bedeutet dieser Satz nun genau? Tilgen wir ab dem 30.10 schon voll auch wir noch nicht das ganze Darlehen abgerufen haben?
 
S

SaniererNRW123

299 Raten in Höhe von 2.086,00 EU
Das ist Eure Standardrate Zins + Tilgung.
eweils fällig am 30. eines jeden Monats, erstmals
am 30.10.2022
An diesem Tag wird zu ersten Mal die volle Rate gezahlt.
Bis zum Tilgungsbeginn sind nur die Sollzinsen zu zahlen.
Bis zum Tilgungsbeginn = erste volle Rate zahlt Ihr nur Zinsen.
Euer Datum 30.10. ist der Anfang der ersten Rate. (Zinsen)
Nein, erste Rate Zinsen + Tilgung. Vorher werden schon Zinsen gezahlt.
So ist es zumindest gängig und deckt sich mit dem Satz.
Gängig ist es schon, erst nach Vollvalutierung auch zu tilgen. Das steht hier aber nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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