Bauen mit einem GU - Mehrkostenforderung kurz vor Baustart

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Charly22

Wir haben mit einem lokal bekannten Bauunternehmen (GU) unsere Hausplanung auf Basis eines Angebotes inkl. Bauleistungsbeschreibung durchgeführt, den Bauantrag gestellt und die Werksplanung abgeschlossen. Der Vertrag hätte vor Baubeginn uns zugehen sollen. Nach mehrmaligem Nachfragen und Drängen haben wir dann 2 Tage vor geplantem Baubeginn samstags eine Email bekommen mit einem vorläufigen Kostenupdate,jedoch noch immer kein Vertrag. Ohne jegliche Begründung werden nun Mehrkosten i.H.v. ca. 10% des Gesamthauspreises aufgerufen. Dies hat uns dazu bewogen in Verbindung mit der noch nicht zugegangen Baugenehmigung das Bauprojekt bis zur Klärung zu stoppen. Das wiederum hat den GU blitzschnell dazu verleitet uns den Abbruch des Projektes und eine Vergütung der bisherigen Leistung nach HOAI anzubieten, was wir abgelehnt und auf Erfüllung bestanden haben. Darüber hinaus wollte der GU uns die Abbruchkosten seines Rohbauers in Rechnung stellen was wir ebenfalls abgelehnt haben mit Verweis auf die noch fehlende Baugenehmigung.
Seit diesem Zeitpunkt gab es keinerlei Bemühung beim GU das Thema zu klären.
Mehrere Indizien sprechen dafür dass sich vermutlich der GU mit den Baukosten verkalkuliert hat und nun nicht mehr zu seinem Angebot stehen will da unwirtschaftlich. Wir wiederum fordern die Realisierung auf Basis des Angebotes da zwar kein klassisches Vertragsdokument unterschrieben wurde aber Angebot, Annahme und Ausführung der gesamten Planungsleistung dafür sprechen dass hier ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde. Da wie beschrieben der GU keinerlei Interesse an einer Fortführung zeigt ist das Thema schon bei unserem Rechtsanwalt zu Prüfung.

Hat jemand schon mal eine vergleichbare Erfahrung gemacht? Was ist hier die beste Lösung?
 
Y

ypg

Da wie beschrieben der GU keinerlei Interesse an einer Fortführung zeigt
Das lese ich nicht aus Deiner Beschreibung. Es könnte zwar sein, dass das Angebot nicht mehr steht, aber das Nicht-Wollen geht ja eher von Eurer Seite aus, da Mehrkosten statt Angebot drohen.
mit Verweis auf die noch fehlende Baugenehmigung.
Dafür ist der BU nicht verantwortlich, sondern das Bauamt. Der BU hat Euch vermutlich den Bauantrag fertig gemacht, dass ihr ihn einreichen konntet?
Mehrere Indizien sprechen dafür dass sich vermutlich der GU mit den Baukosten verkalkuliert hat und nun nicht mehr zu seinem Angebot stehen will da unwirtschaftlich. Wir wiederum fordern die Realisierung auf Basis des Angebotes da zwar kein klassisches Vertragsdokument unterschrieben wurde aber Angebot, Annahme und Ausführung der gesamten Planungsleistung dafür sprechen dass hier ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde.
Naja, es gibt natürlich den Vertrag, der nicht schriftlich durchgeführt wird. Dann kann es auch mal zu „Schwankungen“ kommen.
Da auch Ihr den Bauantrag (das ist eine Leistung) unterschrieben und somit angenommen habt, habt ihr Euch wohl selbst in eine Zwickmühle - meiner Meinung nach - manövriert. Egal, was da für Kommunikationen liefen: ihr habt da einige diverse Dokumente unterschrieben, wodurch ihr Eure „Einigkeit“ mit dem BU gezeigt habt. Dadurch entsteht ein Vertrag, der aber wohl nicht eine feste Konsequenz (individuelle Vertragsbindung) beinhaltet. Keine Zeit-Garantie, kein schlüsselfertiges Angebot, keine Bauzeit.

Was ist denn jetzt Dein Wunschziel? Du scheinst ja auf den „offenen Allgemeinvertrag“ zu beharren?
 
H

HilfeHilfe

Ich denke da wirst du wenig erfolg haben a- den Mehrpreis nicht zu schlucken b-ohne Aufwand aus dem Vertrag zu kommen.

wie alt ist den das Angebot ? Dir ist schon bewusst was aktuell im Markt los ist ? da finde ich 10 % noch akzeptabel je nach dem wie alt das ursprüngliche Angebot ist. ihr hättet ja auch einen Vertrag machen können mit der Klausel Rücktritt bei Nichtzustandekommen des Bauantrags.


Gibt es den überhaupt eine Alternative zum GU ? Nicht das ihr euch den GU vergrault und keine bezahlbare Alternative habt
 
S

Strahleman

Ich verstehe nicht so ganz. Ihr habt ein Angebot angenommen ohne einen Vertrag zu unterzeichnen und der GU hat "direkt" mit Erstellung der Baugenehmigung losgelegt? Oder existiert irgendein schriftlicher Vertrag?
 
B

Benutzer200

Wir haben mit einem lokal bekannten Bauunternehmen (GU) unsere Hausplanung auf Basis eines Angebotes inkl. Bauleistungsbeschreibung durchgeführt, den Bauantrag gestellt und die Werksplanung abgeschlossen.
Dann schau Dir mal die Regelungen zum Verbraucherbauvertrag im Baugesetzbuch an. Die Regelungen sind zwingend anzuwenden. Somit solltet Ihr mit einem Widerruf des Vertrages diesen beenden können. Und zwar sofort und ohne Kosten - außer für bereits angefallene Leistungen.
Funktioniert sehr gut, kann ich neben der Theorie auch aus der Praxis bestätigen.
 
Y

Ysop***

Dann schau Dir mal die Regelungen zum Verbraucherbauvertrag im Baugesetzbuch an. Die Regelungen sind zwingend anzuwenden. Somit solltet Ihr mit einem Widerruf des Vertrages diesen beenden können. Und zwar sofort und ohne Kosten - außer für bereits angefallene Leistungen.
Funktioniert sehr gut, kann ich neben der Theorie auch aus der Praxis bestätigen.
Vielleicht lese ich das falsch, aber ich habe das so verstanden, dass der GU das angeboten hat: Beendigung und Zahlung der bisher erbrachten Leistungen. Das möchte der TE aber nicht. Er möchte das Haus zum Angebotspreis. Ist ja auch fraglich, ob ein anderer GU aktuell günstiger wäre. Vermutlich nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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