Baubeginn vertraglich geregelt, wird aber nicht eingehalten

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H

Hausbau_Pank

Lieber Mitglieder,

wir haben Anfang September unsere langersehnte Baugenehmigung erhalten und diese auch postwendend an unser Bauunternehmen/Architektin gesendet. Laut Bauvertrag wurde geregelt, dass der Baubeginn spätestens nach 4 Wochen nach erteilter Baugenehmigung erfolgt. Mittlerweile sind 5 Wochen vergangen und nichts ist passiert. Auf merhmalige Nachfrage haben wir heute endlich eine Nachricht vom Bauleiter bekommen "... Ihre Bodenplatte ist bisher nicht eingeplant, wir melden uns wenn es losgeht...". Was soll man nun davon halten?
Da wir ja auch gewissen Fristen (Miete, Kredit etc.) unterliegen, wollen wir natürlich, dass es endlich losgeht.

Was können wir jetzt tun? Per Mail angemahnt haben wir bereits. Können wir weitere Schritte einleiten?

Ich hoffe sehr auf eure Unterstützung.

Vielen Dank
 
D

danixf

Viel interessanter ist doch wann der Fertigstellungstermin sein soll. Wenn der erst 2021 ist, dann können die sich ganz viel Zeit lassen. Wenn der überschritten wird könnt ihr Kosten gelten machen.
Und was exakt der Baubeginn sein soll steht dazu was im Vertrag? Rein theoretisch können die einfach sagen, dass sie irgendwelche Formulare bearbeiten oder sonstiges erledigt wird.

Ich würde dem Bauleiter übrigens nicht jetzt schon so auf den Keks gehen. Ansonsten bekommt ihr nie eine Antwort später.

Auf merhmalige Nachfrage haben wir heute endlich eine Nachricht vom Bauleiter bekommen "... Ihre Bodenplatte ist bisher nicht eingeplant, wir melden uns wenn es losgeht...". Was soll man nun davon halten?
PS: Bei denen dauert es immer etwas. Ihr könnt ja mal nett nachfragen wie viele Projekte er gleichzeitig betreut.
 
Z

Zaba12

Willkommen in der realen Welt!

Bei meinen alten Nachbarn überm Gartenzaun war es nicht der einzige Verzug. Bei denen stand, irgendwas von Vertragsstrafe wenn das Haus nicht nach 12 Monaten bezugsfertig ist. Verspätungen Wurden dokumemtiert und nach 12 Monaten wurde Druck gemacht, sodass der GU dann auch tatsächlich zahlen musste.

Aktuell bis auf Bitten und Betteln wirst Du wenn es jetzt schon so los geht nichts machen können. Bitte dann auch schriftlich per Post betteln. Alles andere zählt nicht.

Wenn Dich schon ne Woche stört dann bekommst Du im weiteren Verlauf deines Baus Magengeschwüre
 
Y

ypg

Was soll man nun davon halten?
Dass die volle Auftragsbücher haben und sehr busy sind.

Was können wir jetzt tun? Per Mail angemahnt haben wir bereits
Zum einen ist eine Woche „Verzug“ zu früh, um etwas anzumahnen, zweitens, ist es grundsätzlich zu früh, vor Baubeginn etwas anzumahnen
Drittens: per Mail etwas durchzusetzen ist der absolut falsche Weg.

Da wir ja auch gewissen Fristen (Miete, Kredit etc.) unterliegen, wollen wir natürlich, dass es endlich losgeht.
Ja, das Problem kennt fast jeder. Deshalb ist es klug, solche Kosten in der Kalkulation mit einzubeziehen.
Ihr solltet Euch spätestens jetzt an den Gedanken gewöhnen, dass Ihr nicht die einzigen seid, die bauen, noch dass alles nach Eurer terminlichen Vorstellung läuft.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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