Bauantrag Wochenenddhaus oder Dauernutzung - Was wäre besser?

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B

Barnhouse

Hallo,

auf unserem Grundstück das wir bisher als Wochendgrundstück nutzen, steht ein baufälliger Bungalow, den wir demnächst abreisen und durch ein Wochenendhaus ersetzen wollen.

Unser Grundstück ist kein Wochenendhausgebiet und es gibt kein Bebauungsplan.
Laut Bauamt können wir nach §34 Baugesetzbuch "Nachbarbebauung" bauen. Da in direkte Umgebung auch richtige Einfamilienhäuser stehen wäre auch dies möglich.

Wir wollen ein Wochenendhaus bauen, dass man in der Zukunft aber auch eventuell durch
Nachrüstung einer richtigen Heizung usw. als dauerhaftes Wohnhaus nutzen können soll.

Ich habe gelesen das man im Bauantrag die Nutzung mit angeben muss.

Kann mir jemand sagen was sinnvoller ist. Jetzt erstmal Wochenendhaus eintragen und
irgendwann eventuell die Umnutzung beantragen oder gleich als "richtiges" Haus beantragen.

Vielen Dank und viele Grüße
Jens
 
Nordlys

Nordlys

Wenn Du es als Wohnhaus benennst, nicht WE Haus, so ist es Erstwohnsitz, ummelden, als WE Haus ist es Zweitwohnsitz, ggf. belegt mit Zweitwonungssteuer. Rechtlich müssen Deine Angaben wahrheitsgetreu sein. Wie sieht es aus mit Müllentsorgung? Winterdienst? Gibt es da was zu beachten?
 
B

Barnhouse

Vereinfacht es den Bauantrag bei der Nutzung Wochenendhaus anzugeben. Muss dann weniger eingereicht werden oder nimmt sich das nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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