Bauantrag verpachteter Landwirtschaftlicher Betrieb

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P

Porro22

Moin zusammen,
wir haben unseren Bauantrag am 17.04.20 eingereicht!! Laut unserer Hausbaufirma liegt der kurz vor der Genehmigung.
Eigentlich soll unser jetziges Wohnhaus abgerissen werden und dann an selber Stelle das neue hin.
Das wir im Außenbereich sind und unseren Betrieb verpachtet bzw. wir nicht unseren Lebensunterhalt beziehen ist den Bauamt bekannt.
Aus persönlichen/familiären Gründen wollen wir nun unser Haus an einer anderen auf unser ca. 2ha großen Hoffläche aufstellen?
Dürfen wir das? Neuer Bauantrag? bitte nicht. Nachtrag?

Was ist hier die/eure Meinung?

Herzlichst Familie Porro aus Nordfriesland
 
Vicky Pedia

Vicky Pedia

Das Baurecht ist Landesrecht, ich kenne zugegeben nur Mitteldeutschland, da würde eine Änderun/Tektur reichen. Rufe doch einfach das Bauordnungsamt an und Du hast in 5 min die fachkundige Antwort.
 
Y

ypg

Aus persönlichen/familiären Gründen wollen wir nun unser Haus an einer anderen auf unser ca. 2ha großen Hoffläche aufstellen?
Dürfen wir das? Neuer Bauantrag? bitte nicht. Nachtrag?
Ich denke, da reicht kein Nachtrag. Die Positionierung des Hauses ist ja gerade mit einer der wichtigsten Gründe, warum man einen Bauantrag stellen muss. Das muss auch im Außenbereich mit dem Rest passen.
Aber wie @Vicky Pedia schon sagt: der Anruf beim Bauamt verhindert hier Spekulationen. Wissen kann es hier keiner.

wir haben unseren Bauantrag am 17.04.20 eingereicht!! Laut unserer Hausbaufirma liegt der kurz vor der Genehmigung
Diesen Satz finde ich inhaltlich recht merkwürdig.
Da Ihr den Bauantrag stellt, hat die Baufirma eigentlich nichts damit zu tun. Insofern können sie nicht wissen, wie weit der Antrag ist. Oder haben sie Kontakte zum Bauamt? Heißer Draht vorhanden? Dann mag auch der Nachtrag recht zeitnah funktionieren. Um eine neue Zeichnung im Lageplan, Entwässerungsplanung (und was ist eigentlich mit dem Bodengrundgutachten, was ja örtlich fixiert ist?) kommt Ihr nicht rum.
 
E

Escroda

Das kommt darauf an, womit Ihr bzw. Euer Planer die Rechtmäßigkeit der Neuerrichtung begründet habt. Da Ihr nicht zu einer privilegierten Berufsgruppe gehört, kommt dem ersten Anschein nach nur §35, Absatz 4, Nummer 2, Baugesetzbuch in Frage.
die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle unter folgenden Voraussetzungen: ...
Demnach wäre eine Neuerrichtung an anderer Stelle nicht genehmigungsfähig. Es ist also zumindest ein neuer Lageplan mit neuer Abstandsflächenberechnung und eine gute, ausführliche und nachvollziehbare Begründung für die zwingende Notwendigkeit der veränderten Lage fällig.
 
P

Porro22

Moin zusammmen,

erstmal zu ypg: das liegt daran das die wir schon durch den Hausbau meiner Mutter mit der selben Hausbaufirma engen Kontakt zu einander haben und sie dann für uns beim Bauamt angerufen haben. Durch Corona hat unser Bauamt nämlich nur Dienstags und Donnerstags Sprechzeiten.

Zu Vicky Pedia: Die Hausbaufirma hat uns schon "den Zahn" gezogen mit der Positionsänderung. Da wo es hin sollte, beginnt unser Weideland was ja nun "wirklich" Außenbereich ist und sich unweit dazu sich ja auch noch ein Naturschutzgebiet befindet

Trotzdem Danke manchmal hilft es auch mal von fremden Menschen zu hören
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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