Bau und Leistungsbeschreibung - Vertrag noch Energieeinsparverordnung 2014

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S

Sonnengarten

Hallo zusammen,

wir haben vor kurzem einen Bauauftrag unterzeichnet der soweit für uns in Ordnung war.
Bei dem Punkt zur Energieeinsparverordnung in der Bau und Leistungsbeschreibung sind wir uns jetzt allerdings
etwas unsicher im Bezug auf die angegebene Energieeinsparverordnung. Der Bau soll Ende Herbst 2016 beginnen,
Bauantrag und Bauanzeige folgen erst noch.

Seit 2016 müssen Neubauten nach der neuen Energieeinsparverordnung 2014 durchgeführt werden.
In unserem 2016 unterzeichneten Bauauftrag / Bau und Leistungsbeschreibung steht folgendes:

Überschrift:
"Bau und Leistungsbeschreibung - Kfw Effizienzhaus 70 (Energieeinsparverordnung 2014) Stand 10.2015"

Im Weiteren dann:
"Gesamt Bauausführung erfolgt entsprechend der jeweils aktuellen Energieeinsparverordnung der
Kfw 70 Effizienzhaus (Energieeinsparverordnung 2014 -ohne verschärfte Auflagen) Norm, sowie den allgemein anerkannten
Regeln der Technik und einschlägigen DIN- und EN-Normen."

Bei einzelnen Unterpunkten wie dem Wärmeschutz steht dann immer mal wieder "gemäß Kfw 70 Effizienzhaus und"Energieeinsparverordnung 2014" in Klammern dahinter.

Wäre damit der Bau nach der neusten Energieeinsparverordnung 2014 abgesichert oder durch den genannten Zusatz "Energieeinsparverordnung 2014 -ohne verschärfte Auflagen" eher problematisch?
Eigentlich wäre dann der Vertrag ja 2016 geschlossen mit Konditionen mit denen man so garnicht bauen kann? Oder interpretiere ich dies hier falsch?

Vielen Dank für Eure Antworten!
 
Zuletzt bearbeitet:
RobsonMKK

RobsonMKK

Dein Anbieter muss den Bauantrag nach gültiger Energieeinsparverordnung stellen.
Da die 2014er obsolet ist, musst du nach 2016er bauen (da der Bauantrag nicht bereits in 2015 genehmigt wurde).

Hast du die Bauleistungsbeschreibung direkt vom Anbieter oder ist das eine Version aus dem Netz?
 
S

Sonnengarten

Die Bauleistungsbeschreibung aus der der Text auch oben stammt ist direkt vom Anbieter gewesen und so unterzeichnet worden.
 
Y

ypg

Kfw70 ist doch mW gleich der heutigen Anforderung?!
So in etwa ... Ich würde mir da keine Sorgen machen.
 
RobsonMKK

RobsonMKK

Ich meine es gibt ein paar Punkte wo es Änderungen gibt, irgendwer hatte das hier im Forum auch mal dargelegt.

Mehr würde es mich persönlich irritieren das ein Anbieter es nach einem guten 3/4 Jahr nicht geschafft hat seine Bauleistungsbeschreibung anzupassen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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