Bebauungsplan - Erhalt von Sträuchern - Verständnisfrage

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S

SaschaL

Hallo zusammen,

ich habe eventuell ein Grundstück in Aussicht... wenn, muss meine Zusage aber recht kurzfristig erfolgen.

Grundstück hat ca. 600qm bei 18x33m Maße... "Problem": Im hinteren Bereich ist ein 8 Meter breiter Streifen in welchem "Sträucher" stehen, die - wenn ich es richtig verstehe - erhalten werden sollen. Zusätzlich soll weiteres dort gepflanzt werden.

Die Sträucher sind locker 6 Meter hoch und bei 8 x 18 Meter gehen gut 144qm verloren. Da darf man nicht nur nix bauen - man kauft am Ende für 144qm x Preis lediglich Gestrüpp ;)

Text im Bebauungsplan:
9. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchstabe a und b Baugesetzbuch)

Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, sowie gleichzeitig Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, vgl. Textfestsetzung Nr. ....
Besagte Textfestsetzung hierzu:
Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie gleichzeitig Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 (1) Nr. 25 a) und b) Baugesetzbuch) Innerhalb der Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie gleichzeitig Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind standortgerechte Bäume, Gehölze und Sträucher gemäß § 9 (1) Nr. 25b Baugesetzbuch zu erhalten.
Ergänzend sind gemäß § 9 (1) Nr. 25a Baugesetzbuch standortgerechte Laubgehölze als Heister 2 x verpflanzt mit einer Höhe von 150 bis 175 cm und Sträucher, 2 x verpflanzt, Höhe 80- 100 cm zu pflanzen.
Fragen:
  1. Diese wirklich hohen (6 Meter) und breiten (8 Meter) Sträucher müssen erhalten werden?
  2. Man darf sie nicht in der Höhe oder breite Stutzen?
  3. Zusätzlich muss in diesem Bereich noch das beschriebene gepflanzt werden?
  4. Was bedeutet "2 x verpflanzt"?
  5. Wenn der Bagger die beim Vorbereiten des Bodens "aus Versehen" erwischt gibt es richtig Ärger?
Ich wundere mich nur, dass der QM-Preis gleich hoch ist, wie bei Grundstücken, welche am Ende keine solche Zone haben. Von den 600qm bleiben dann am Ende ja nur nutzbare 450 übrig.
 
11ant

11ant

Pflanzgebotsstreifen sind Pflanzgebotsstreifen, basta. Sofern Du kein Doppelpech hast, zählt diese Grundstücksfläche immerhin noch für die Grundflächenzahl. Eine Baumschutzsatzung für Sträucher sehe ich sich daraus nicht ergeben, auch ist die Regelung nicht dafür gedacht, Verbuschung zu fördern. Ein Dornröschendickicht soll damit regelmäßig nicht geschützt werden. Sechs Meter hohe Sträucher habe übrigens noch nicht gesehen. Jammere nicht, 450 qm nutzbarer Baugrund gelten heutzutage schon als Königreich, von den Ponderosas in MeckPomm oder der brandenburgischen Prärie einmal abgesehen.
 
S

SaschaL

Ich fand auch eher, dass das nach dünnen Bäumen aussah, aber ist ja egal, ob das nun Sträucher oder Bäume sind - sie sind 6 Meter hoch und "standortgerechte Bäume, Gehölze und Sträucher sind zu erhalten".

Hm. Ich jammere gar nicht. Wenn die auf 2 Meter Höhe gestutzt werden könnten, wäre das ja noch ok.... aber bei der Höhe und vor allem 8 Meter (!) Tiefe finde ich das schon grenzwertig. Ich kaufe ja schließlich 600qm... da nix zu bauen, finde ich auch vollkommen ok, aber die Terrasse bzw. die Grünfläche wird dann schon überschaubar.
 
Wolkensieben

Wolkensieben

Finde ich schon mal gut, wenn sich jemand VOR dem Kauf den Bebauungsplan ansieht.

Geh zum Bauamt und frag, ob jemand Nettes von Ihnen mit Dir zum Grundstück fährt oder mach Foto, und besprecht das miteinander. Was möglich ist, was muss bleiben. Wenn man einen 6 Meter Baum auf 2,50 stutzt hat der wahrscheinlich keine Lebensgrundlage mehr. Handelt es sich um Sträucher und man darf sie soweit runterstutzen sieht das anders aus. Stell Dir vor, Du kaufst so ein Grundstück und musst dann noch bepflanzen.

Bloss nicht "aus Versehen" plattmachen, das wird gar nicht gern gesehen und kann sehr teuer werden.

Zum anderen Thema, dass Du dann soviel qm verschwendeten Baugrund hast. Sieh das mal positiv: lieber Singvögel und Eichhörnchen als Gartennachbarn auf dem eigenen Grundstück als eine Reihe Altglascontainer und Kleidersammler, die die Gemeinde Dir vor die Nase setzt.

Dein Grundstück wäre für mich Luxus, auch mit Pflanzgebotsstreifen wie @11ant schon geschrieben hat. Der Pflanzstreifen fast so gross wie mein Bauplatz, aber das hilft Dir jetzt auch nicht weiter.
 
Y

ypg

Da darf man nicht nur nix bauen -
Du darfst doch eh nur im Baufenster bauen. Grenzabstände müssen generell eingehalten werden. Oder meinst Du, alle unsere Häuser stehen auf bezahlter Grundfläche und der Garten drum herum ist geschenkt?
man kauft am Ende für 144qm x Preis lediglich Gestrüpp ;)
Gestrüpp ist a... teuer. Andere würden sich die Finger nach Grundstücken lecken, wenn etwas Baumbestand drauf wäre. Bei Dir scheint schon eine schicke Sichtschutzhecke drauf zu sein - dafür bezahlt man mehrere tausend Euronen, wenn man zur Baumschule geht.
Von den 600qm bleiben dann am Ende ja nur nutzbare 450 übrig.
Siehe oben.
standortgerechte Bäume, Gehölze und Sträucher sind zu erhalten".
Bedeutet: nicht ausbuddeln, nicht vergiften, nicht abhacken oder umnieten.
Stützen und in Form schneiden darfst Du.
 
S

SaschaL

Danke für Eure Antworten.

Finde ich schon mal gut, wenn sich jemand VOR dem Kauf den Bebauungsplan ansieht.
Wie kann man sowas kaufen, ohne sich den anzusehen?

Geh zum Bauamt und frag, ob jemand Nettes von Ihnen mit Dir zum Grundstück fährt oder mach Foto, und besprecht das miteinander.
Schöne Idee, Danke!

Du darfst doch eh nur im Baufenster bauen. Grenzabstände müssen generell eingehalten werden. Oder meinst Du, alle unsere Häuser stehen auf bezahlter Grundfläche und der Garten drum herum ist geschenkt?
Ja, das habe ich gedacht, ich Dussel. Im Ernst: Nein, ich bin nicht blöd... aber wenn Du dort hinten 8 Meter hast, kannst Du da ein Klettergerüst hinstellen... oder einen Schuppen... Trampolin... whatever. Für mich endet das Grundstück faktisch 8m weiter vorne.

Gestrüpp ist a... teuer. Andere würden sich die Finger nach Grundstücken lecken, wenn etwas Baumbestand drauf wäre. Bei Dir scheint schon eine schicke Sichtschutzhecke drauf zu sein - dafür bezahlt man mehrere tausend Euronen, wenn man zur Baumschule geht.
6 Meter hohe Sichtschutzhecke, die im Winter nicht grünt? Ich weiß ja was Du meinst - klar kann eine natürliche Grenze auch ganz cool sein. Aber es ist wirklich hässliches "Gestrüpp" und dazu sehr hoch und insgesamt verwildert in der Optik. Hab leider kein Foto, ich glaub dann wären meine Bedenken klarer.

Bedeutet: nicht ausbuddeln, nicht vergiften, nicht abhacken oder umnieten.
Stützen und in Form schneiden darfst Du.
Das doch schonmal gut. Danke.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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