Bebauungsplan Beschränkung Traufhöhe 4,50 Firsthöhe 7,50 (TH4,50, FH7,5)

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F

fsbau2019

Hallo liebe Forengemeinde,
wir bräuchten ein paar Ratschläge zu obigen Einschränkungen im potenziellen Bebauungsplan:
Traufhöhe 4,50m
Firsthöhe 7,50m
Bezugspunkt jeweils gradiente Planstraße
I Vollgeschoss
alle Dachformen und alle Dachneigungen zulässig!
Grundstück liegt etwas tiefer als Planstraße ca. 60cm und ist eben, Max. ca 30 cm Höhenunterschied auf dem Grundstück

Was lässt sich anhand der Einschränkungen machen, im OG soll der Platz möglichst ausgenutzt werden.
Fußbodenheizung sollen im EG und OG verbaut werden.
Keller ist nicht vorgesehen, da neben den Kosten u.a. Licht nur über Lichtschächte möglich wäre (ebenes Grundstück)

gerne auch mit Skizzen

Grüße fs
 
11ant

11ant

Viel Rat kann man da gar nicht schlagen, wenn man außer den Höhen noch nichts kennt. Grundstück eben aber Straße 60 cm höher klingt nach Aufputzerschließung ;-(

Ein Vollgeschoss würde ich bevorzugt immer als "Anderthalbgeschösser" machen, Staffelgeschosse gelten als "moderner", aber echte Vorzüge sah ich noch keine. Mit den genannten Höhen sollte ein praktikabler Kniestock kein Problem sein. Sag´ mal mehr Grundstücksdaten.
 
F

fsbau2019

Danke für die erste Antwort,
ja es sollten schon 1,5 Geschosse werden mit möglichst hohem Kniestock.

Grundstücke sind eher breiter, dafür nicht so Tief, die Straßenfront ist zwischen 24 bis 29m, die Grundstückstiefe zwischen 26 und 28m

was fehlt noch an Angaben?
grüße
 
E

Escroda

Dein Thread gehört in die Rubrik Grundrissplanung / Grundstücksplanung. Dort sind oben zwei Beiträge angepinnt, die Du mal lesen solltest. Deine letzte Frage sollte damit beantwortet sein.
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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