Ausschreibung auch beim Abriss?

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Hanna1982

Hallo liebe Bau-Kollegen!
Wir möchten dieses Jahr auf dem Grundstück der Großeltern meines Mannes bauen und müssen dafür das Bestandsgebäude abreissen. Wir arbeiten mit Architekten zusammen, die das neue Haus planen und uns baten, Angebote für den Abriss einzuholen. Diesen betreuen sie jedoch nicht mit.
Ich stelle mir jetzt die Frage, ob wir für den Abriss auch eine Ausschreibung mit konkreter Leistungsbeschreibung benötigen oder ist es irgendwie klar, dass Abriss bedeutet, dass danach einfach nichts mehr da sein soll vom alten Haus?
Wir haben bereits einige Unternehmen kontaktiert, die nie nach einer Ausschreibung gefragt haben, sondern denen allein die Begehung des Gebäudes und teilweise sogar nur die Größe und Fotos des Hauses ausreichend waren.
Wie habt ihr das gemacht?
Freue mich über eure Einschätzung!
Viele Grüße,
Hanna
 
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Lumpi_LE

Eine belastbare Ausschreibung für einen Abriss zu erstellen ist viel zu kompliziert und kostet wahrscheinlich das gleiche wie der Abriss. Daher macht das keiner und beim Einfamilienhaus-Bau auch nicht üblich.
 
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Hanna1982

Ok, danke für Eure Einschätzung.
Wie verhält es sich, wenn das Abrissunternehmen auch die Erdarbeiten macht? Das ist dann ja schon etwas komplexer (Kelleraushub, Rigole, Leitungen, etc.).
Ist es ein guter Kompromiss, den Abriss ohne schriftliche Vereinbarung zu bestätigen und für den Teil Erdaushub eine genaue Leistungsbeschreibung zu erstellen? Oder reichen hier die Pläne?
Was passiert, wenn der Handwerker den Plan falsch liest, zu wenig Böschung einplant, etc.? Kann er sich damit rausreden, dass keine konkrete Ausschreibung bestand?
Danke!
Viele Grüße,
Hanna
 
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haydee

Würde Abbruch und Erdarbeiten trennen.
Bei uns war es so das Abbruch und Entkernung am günstigsten von einer Firma gemacht wurde die sich darauf spezialisiert hat und Erdarbeiten/bodenplatte/Stützmauer/Garage von einer anderen.
Beides zusammen kam teurer

Abbruch und Entkernung ohne Ausschreibung was weg muss, muss weg. Im Angebot stand halt dann
Asbest Dach ca.
Scheune abbrechen und entsorgen
Hangseitige Mauer bleibt bestehen
Auffüllen Keller nicht enthalten (müssten die neue Hausversorgungsleitung rein)
Güllegrube wird vorab vom Auftraggeber gelehrt
Laborgutachten x
Schadstoffklasse 1 x EUR/t
Schadstoffeklasse 2

Abrechnung nach Wiegeschein
 
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Hanna1982

Ok, danke für die Einschätzung!
Wir haben jetzt mal beides eingeholt und vergleichen dann einfach :-)

Viele Grüße,
Hanna
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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