Auskunftsanspruch gegenüber Notar auch nach Kauf?

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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M

Meicel

Für mich stellt sich die Frage, ob er sich da wirklich nicht auskennt oder nur keine Auskunft geben möchte?
 
Nordlys

Nordlys

Er will nicht. Er ist der Haus und Hofnotar und ggf. auch Anwalt der Kommune. Er wäre schön doof, diesem Kunden in den Rücken zu fallen. Never bitte the hand that feeds.
 
Z

Zaba12

Was ist den jetzt in den vergangenen 5 Werktagen passiert? Könntest du schon was klären, vorprüfen, etc.
 
DReffects

DReffects

Was ist den jetzt in den vergangenen 5 Werktagen passiert? Könntest du schon was klären, vorprüfen, etc.
Quasi nichts. Der Notar reagiert nicht, seitens der Firma gab es ebenfalls keine Kontaktaufnahme mehr. Ich habe den Sachverhalt noch mit dem Bauherren-Schutzbund besprochen, die meinten ebenfalls, dass es hier extrem nach Kungelei riecht. Die Empfehlung der Anwältin war sehr nüchtern und sachverhaltsbezogen - bisher liegt ausschließlich eine Rechnung einer Firma vor, die keinen Auftrag nachweisen kann. Daher alles ganz locker. Den Umstand des "Gemeindefriedens" kann Sie natürlich aus rechtlicher Seite nicht beurteilen.
Es wäre in dieser Situation nichts einfacher als einfach zu sagen, worin die Rechnung begründet ist. Das Vermag trotz zahllosem bitten und betteln sowohl persönlich als auch schriftlich weder die Kommune noch die Firma sagen. Der Notar vergisst auf einmal seine Kompetenzen, man bietet mir Teilbeträge zur Ruhigstellung an. All das lässt nur einen Schluss für mich zu: Irgend etwas ist hier ziemlich faul.

Ich stelle für mich die Bearbeitung der Angelegenheit nunmehr gedanklich etwas zurück und warte ab. Die Rechnung ist strittig gestellt, negative Schufa bzw. Inkasso kann also nicht kommen. Ein Mahnbescheid kommt bei einer bestrittenen Rechnung üblicherweise auch nicht zum Einsatz. Sollte geklagt werden kann dies ja nur mit einer Begründung.

Nach wie vor ausstehend ist auch noch eine Rückmeldung der Gemeinde, die das "von den Juristen" prüfen lassen wollte.

Abgesehen von einer rechtlichen Prüfung auf meine Rechnung kann ich offenbar keine weitere Klarheit erlangen. Dies ist wirtschaftlich aber für mich nicht sinnvoll, da eine Prüfung den Rechnungsbetrag um ein vielfaches übersteigt.
 
R

Robbaut

Haben nicht mehrere Bauherren den gleichen Vertrag und können gemeinsam die Vertragsprüfung finanzieren? 2500/10 wäre ja schon nicht mehr ganz so schlimm...
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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