Hallo Zusammen, habe mal eine Frage zur Gartengestaltung. In unserem Baugebiet haben alle Bauplätze Hanglage. Unser Nachbar hat eine Stützmauer mit Stützwinkeln (Höhe ca. 1,50 m) direkt auf die Grenze zu unserem Grundstück gesetzt und hinter der Stützmauer entsprechend aufgefüllt und damit sein Grundstück begradigt. Die Füße der Stützwinkel ragen in das Grundstück des Nachbarn und sind mit Erde bedeckt, damit der Stützwinkel nicht in Richtung unseres Grundstücks kippt. Dies ist so o.k. für uns, da haben wir kein Problem damit. Nun zur Frage. Ich würde gerne auf unserem Grundstück vor der Stützmauer ca. 1 m auskoffern und anböschen oder eine eigene Stützmauer mit Stützwinkeln davorsetzen um unser Grundstück zu begradigen. Mir ist klar, dass dann ein Wall mit ca. aufaddiert 2,50 m entsteht. Können wir mit leben, die Räume vor diesem Wall werden Büroräume. Wer ist den verantwortlich, wenn ich auf meinem Grundstück bis zur Grenze auskoffere und die Stützmauer des Nachbars rutscht. Wäre das dann meine Sache, weil ich ausgekoffert habe oder wäre das dann die Sache vom Nachbarn weil der Untergrund für dessen Stützmauer/-winkel nicht passt? Weiß nicht ob sowas schon mal vorgekommen ist oder nur theoretisch ist.
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Raiweired19.06.23 10:32hanghaus2023 schrieb:
Du kannst ja Deine Stützmauer etwas von der Grenze weg rücken. Wie weit bist Du mit dem Büro von der Grenze entfernt?Bin ca. 5 m weg von meiner geplanten Stützmauer und damit ca. 6 m von der Stützmauer des Nachbars weg.H
hanghaus202319.06.23 13:14Der 1 m kann durchaus reichen, kann aber auch zu wenig sein. Was sagt denn das Bodengutachten zum Baugrund? Habt Ihr mit Keller gebaut?
Wenn Du so viel Platz hast, warum böschst nicht einfach 1:2 da hast ja immer noch 4 m gerade.
Wenn Du so viel Platz hast, warum böschst nicht einfach 1:2 da hast ja immer noch 4 m gerade.
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