Ausgleichsmasse auf XPS? 20-30mm ausgleichen

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Olaf R.

Olaf R.

Servus,

Ich habe ein Problem mit dem Fußboden in meinem "neuen" Haus aus 1953.
Der Boden ist ca. 20 mm tiefer wie der Flur. Vorher war da 10mm Styropor verklebt und Hochfloorteppich. Drunter ist unbeheizter Keller und es war recht Fußwarm!
Die anderen Zimmer haben so eine Art Estrich mit einer Holzfaserplatte(?).
Vorher noch nie gesehen. Daher gehe ich davon aus, dass in meinem Schlafzimmer gar keine Dämmung und Estrich liegt, nur eine Betondecke.
Der Flur wird übergefliest, daher wird es noch etwas höher. 30 mm?

FRAGE: Kann ich 20mm XPS 300er verkleben und 10mm Ausgleichsmasse gießen?
Ggf. mit Armierungsgewebe. Funktioniert das?

LG Olaf
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Hallo Olaf.
Grundsätzlich an dieser Stelle mein Hinweis: Wärmedämmung an die Deckenunterseite im Keller! Da gehört sie hin, nämlich immer an die kalte Seite.
Die von Dir angesprochene Wärmedämmung bzw. Wärmedämmplatten sind als Verlegeuntergrund für Bodenbeläge ungeeignet.
Deshalb lasse diesen Gedanken, hierauf etwas zu verkleben, fallen.
Wenn die Bodenfläche nach dem Rückbau des alten Aufbaus nun 20mm tiefer liegt, stört das nur und ausschließlich an Bauteilübergängen.
Bedeutet: an Treppenaufgängen oder Raumübergängen, wo ggf. die Bodenhöhe größer ist.
Mache es so:
den von alter Wärmedämmung und Textilbelag freiliegenden Untergrund (Beton? alter Estrich?) erst einmal staubfrei schleifen, Staub von der Oberfläche gut absaugen.
Danach die Gesamtfläche grundieren (Emulsion reicht völlig) und die sichtbare Oberfläche des Untergrundes ca. 3mm spachteln. Hierdurch wird eine Verlegereife und ebenheitskonforme Oberfläche für spätere Verklebungen eines Oberbelages geschaffen.
An den Übergängen zu anderen Räumen, die noch den Urzustand aufweisen (also höher liegen) wird mit einer standfesten Spachtelmasse rampenförmig angespachtelt.
Eine Größenordnung der "Rampenlänge" errechnet sich aus der Formel
>cm Höhenversatz x 0,6 = Rampenlänge in Metern<
Bei 3cm Höhendifferenz wären das ungefähr 1,8m, welche man in den Raum hineinspachteln sollte.
Das ist eine Größenordnung, welche keinerlei Stolpergefahr beinhaltet.
In der Raumfläche selbst ist es völlig egal, ob der Unterboden 3cm höher oder niedriger liegt als der im Nachbarraum.
Aber lasse es besser, eine Wärmedämmplatte als indirekt über einen Bodenbelag genutzte Fläche anzusehen!
-------------------
Den Holzspanplattenuntergrund würde ich belassen, wenn er noch tragfähig ist und keinerlei Biegemomente beim Begehen aufweist.
Nur die Wärmedämmung im Keller, die ist wichtig für ausreichende Fußwärme, für die aber der nächste Oberbelag sorgen müsste.
Gutes Gelingen: KlaRa
 
Zuletzt aktualisiert 16.03.2025
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