Ausgebautes Dachgeschoss mit altem Bebauungsplan möglich?

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H

.hannes

Hallo zusammen,

wir sind aktuell an der Planung eines Einfamilienhauses in der Nähe von Stuttgart. Grundstück ist vorhanden und liegt in einem alten Baugebiet.

Bebauungsplan/Einschränkungen
Größe des Grundstücks: 555 qm
Hang: nein
Grundflächenzahl: 0,4
Geschossflächenzahl: 0,5
Baufenster, Baulinie und -grenze: nahezu offen
Randbebauung: k.a.
Ausrichtung: Giebel von Ost nach West
Geschossigkeit: 1
Dachform: Satteldach 25°- 35°
Maximale Höhen: Oberkante Dachrinne Max. 3,50m

Grundstück ist Rechteckig (ca. 25x21m)
Hauseingang muss auf der Nord- oder Ostseite sein.

Wir sind aktuell noch in der Ideen-Phase.

Durch den alten Bebauungsplan sind wir leider etwas eingeschränkt in Bezug auf die Dachform und wollen den Platz maximal ausnutzen.

Aktuell haben wir die Idee, dass wir zusätzlich zum Erdgeschoss und Obergeschoss noch ein kleines ausgebautes Dachgeschoss haben können.

Allerdings ist uns komplett unklar, ob sich diese Idee unter den Rahmenbedingungen verwirklichen lässt oder ob wir im Dachgeschoss zu wenig Raumhöhe hätten.

Die Skizzen sind von uns selbst erstellt und dienen als Diskussionsgrundlage.
Angehängt ist auch ein Bild wie das ausgebaute Dachgeschoss aussehen könnte.

Fragen:
- Ist ein ausgebautes Dachgeschoss mit dem Bebauungsplan möglich?
- Welche Dachneigung ist zu Empfehlen (so steil wie möglich)?
- Ist die Treppe richtig platziert oder sollte sie eher am Rand platziert sein?
- Gibt es andere (bessere) Möglichkeiten die Vorgabe "Eingeschossig" umzusetzen?

Viele Grüße,
Hannes
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11ant

11ant

Die Geschossflächenzahl gäbe den Wunsch gut her, aber bei 3,50 m Traufhöhe und 35° DN sehe ich über dem OG kein weiteres Geschoss mit Stehhöhe herauskommen. In BaWü darf man glaube ich 2,30 m lichte Raumhöhe bauen, damit könnte man auf 2,65 m Geschosshöhe kommen. Das macht praktisch 85 cm Kniestock, und dann noch 1,80 m weitere Raumhöhe oben in der Schräge. Bei 35° DN und 8 m Haustiefe sehe ich den First nach 2,80 m kommen, und somit nur noch 1 m über dem OG. Ich kann mich ja verrechnen, aber auf den ersten Blick würde ich sagen: ein zweites OG/DG gibt es da nicht.

Die Treppenlage ist schon günstig so: für volle Kopfhöhe auch im OG/DG "steht" eine Treppe trauffern / firstnah am besten. In der Grundrissaufteilung steht sie am günstigsten so, daß der Antritt / Austritt "zentrumsnah" liegen.

Es freut mich, hier endlich mal eine Bauherrenskizze auf "Karopapier" zu sehen, statt immer gleich den Kavalierstart in Farbe und Dolby Surround hinzulegen. In der Findungsphase der Raumzuordnung sind die noch wenig detaillierten Skizzen sogar besser geeignet - "fotorealistisch" sieht es viel zu früh "fast fertig" aus.

Auch wenn kein zweites OG/DG dabei herauskommt: viel Kniestock (= äußerer Drempel) könnt Ihr hier eh nicht bauen, insofern läßt sich nur über die Dachneigung oben viel Stehhöhe herausholen. Da es ja kein "Vollgeschoss" mehr werden darf, ist die Obergrenze von 35° auch o.k. - bei dem geringen Kniestock wird man das "Nicht-Vollgeschoss" da auch noch nicht überschreiten. Aber im Einzelfall müßte man das natürlich nachrechnen.

Ich könnte mir vorstellen, mir hier mehr Grundflächenausschöpfung als diese 88 qm (= Grundflächenzahl knapp 0,16) zu überlegen - da könnte fast die Hälfte mehr gehen. Aber ein zweites OG/DG sehe ich so oder so hier nicht herauskommen.

schreib an die Wände mal "im Geiste" Wandstärken dran (im Skizzenstadium ruhig pauschal 40 cm außen, 20 cm tragend innen, 10 cm nichttragend), nur um nicht brutto und netto zu verwechseln

Die Treppe sollte auch in der Skizze schon realistischer bemessen sein: von einem Stufenmaß 19 cm hoch und 26 cm tief bräuchtest Du im Beispiel 2,65 m Geschosshöhe vierzehn Steigungen. Die Wand im Grundrißäquator steht so unter der Mittelpfette statisch schon mal gut.
 
Zuletzt bearbeitet:
wpic

wpic

Deine Angaben sind etwas widersprüchlich: wenn der Bebauungsplan eine 1-Geschossigkeit vorschreibt, dann ist das das EG und ein OG als Nicht-Vollgeschoss mit einer Brutto-Höhe bis OK Decke über OG von 2,30m. Wenn die so berechnete Fläche kleiner als 3/4 der Bruttogeschossfläche des EG ist, dann ist es kein Vollgeschoss. Ein ausgebautes DG kommt also darin nicht vor. Bei den angegeben Grenzmaßen (Traufhöhe / Dachneigung) und dem Satteldach bleibt auch realistisch kein verwertbarer Spitzboden übrig. Siehe Skizze.

Deine Fragen:
- Ist ein ausgebautes Dachgeschoss mit dem Bebauungsplan möglich? Nein
- Welche Dachneigung ist zu Empfehlen (so steil wie möglich)? 35° / Ja
- Ist die Treppe richtig platziert oder sollte sie eher am Rand platziert sein? Sie muss in der Zone mit 2,00m Stehhöhe im OG am Austritt platziert werden
- Gibt es andere (bessere) Möglichkeiten die Vorgabe "Eingeschossig" umzusetzen? Hängt von den Vorgaben des B-Plans ab. Entweder 3/4 der Fläche mit geneigtem Dach oder 2/3 der Fläche mit Staffelgeschoss.

Nachzulesen in der Bauordnung NRW.

Für einen Vorentwurf müssen auch die Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl und sonstige Angaben aus dem Bebauungsplan, die hier nicht bekannt sind berücksichtigt werden. Das sollte ein Architekt tun, der zugleich einen genehmigungsfähigen Vorentwurf in diesem Rahmen entwickeln kann. Der interessierte Laie (potenzielle Bauherr) übersieht gerne die eine oder andere EInschränkung und entwickelt am Küchentisch einen Hausentwurf, der später leider nicht ausführbar ist. Bezieht sich z.B. auch auf eine realisierbare Treppenführung.

Das Haus wird zudem sehr klein werden. Mit den angegeben Außenmaßen bleiben im EG/OG nur knapp über 100m2 Nettonutzfläche übrig. Da muss der Architekt ziemlich tüfteln, um einen 2-4 Personenhaushalt unterzubringen. Geht vielleicht, ist mit dieser Dachform aber nicht optimal.
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wpic

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Nachtrag: Falls der Bebauungsplan, das Baurecht (Abstandsflächen) und die sonstige Grundstückssituation es zulassen, kann natürlich mit Gauben/Zwerchgiebeln etc. versucht werden, die rechnerische Maximalausnutzung des Nicht-Vollgeschosses zu erreichen. Das wären dann ca. 123m2 Nettonutzfläche. Wenn das nicht ausreicht: größer bauen, sofern Baulinien/Baugrenzen/Baufenster das zulassen. Die wird es geben,
 
H

.hannes

Vielen Dank für die detaillierten Informationen!

Wir werden dann auf alle Fälle über einen größeren Grundriss nachdenken. Das Haus soll mind. 130m2 Wohnfläche haben.

Wenn ich eure Aussagen richtig verstanden habe, dann darf das Obergeschoss beliebig große Gauben haben vorausgesetzt es bleibt ein Nicht-Vollgeschoss.

In einem Wohngebiet in der Nähe haben wir ein (Luxus-)Wohnhaus mit großem Erker gesehen (siehe Anhang).

Ich vermute die Bauordnung ist dort ähnlich. Das Haus hat auf der linken Seite einen großen Balkon und somit im Erdgeschoss mehr Grundfläche als im Obergeschoss.

Damit kann wohl das OG fast wie ein Vollgeschoss gebaut werden.
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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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