Aufstellort Luft-Wasser-Wärmepumpe bei Doppelhaushälfte - zu nah am Nachbarn?

4,50 Stern(e) 4 Votes
H

halmi

Wenn er keine Luft-Wasser-Wärmepumpe will und du ihm eine vor die Nase stellst ist auf jeden Fall ordentlich Konfliktpotenzial vorhanden.
 
S

Scout

Zulässige Grenzwerte
Der am wenigsten strenge Grenzwert für im Freien aufgestellte Geräte gilt für Industriegebiete, hier gelten 70 dB(A) als hinnehmbar. Am andern Ende der Skala stehen erwartungsgemäß Gebiete, in denen sich Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen befinden, wo der Grenzwert der Immissionen tagsüber 45 dB(A) und nachts 35 dB(A) beträgt. In reinen Wohngebieten gilt tagsüber ein Grenzwert von 50 dB(A) und nachts von 35 dB(A). Es gibt aber noch eine weitere Tücke: Bei den genannten Werten handelt es sich um Grenzwerte für die Immissionen – also für die Gesamtbelastung aus allen Schallquellen. Diese ist für den einzelnen Betreiber einer Wärmepumpe kaum kontrollierbar. Der einzige Ausweg besteht darin, die Wärmepumpe als „irrelevante Schallquelle“ einstufen zu lassen, um aus dieser Gesamtverantwortung entlassen zu werden. Dazu muss der jeweils zulässige Grenzwert um 6 dB(A) unterschritten werden.

Lass dir den Wert vom Installateur von 35 dB(a) beim Fenster deines Nachabarn schriftlich geben, dann passt es vorerst. Sonst bist du komprimittierbar!
 
D

daniel1985ffo

Staune eh, dass ihr da so einfach abweichen könnt. Weil im Bauantrag muss man ja die Heizungsart angeben.

Wir hatten dann Luft-Wasser-Wärmepumpe angegeben.

Paar Wochen später kam dann Post vom Bauamt. Wir mögen doch bitte den Amtlichen Lageplan anpassen lassen ( Eintragung und Bemaßung der Wärmepumpe) und mussten dann noch die kompletten Unterlagen der Wärmepumpe einreichen, zwecks Erstellung Schallgutachten.

Später kam dann die Anforderung vom Bauamt, wie weit unsere Wärmepumpe vom Nachbarn und vom Gehweg zu stehen hat.
 
B

Baugreenhorn

Weder Bauamt, noch Bauträger, noch Fernwärmeversorger haben widersprochen. Beim Bauamt habe ich angerufen. Eine Installation ist antragsfrei möglich. Auch der Notar, der das einheitliche Vetragswerk aufgesetzt hat, hat grünes Licht gegeben. Das einzige ist, dass der Nachbar nicht durch die Lautstärke beeinträchtigt werden darf.
 
D

daniel1985ffo

ja genau, der Nachbar darf nicht beeinträchtigt werden. Also braucht ihr ein Schallgutachten, was dies beweist. Oder wie wollt ihr nach 5 Jahren beweisen, dass die Schallwerte eingehalten werden, wenn es den Nachbar stört und der euch "anzeigt/Abbau" verlangt?
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Im Forum Heizung / Klima gibt es 1770 Themen mit insgesamt 26281 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben