ᐅ Auflage für Betontreppe (Tronsole) weggeschnitten. Wie Ausbessern?
Erstellt am: 14.10.23 18:16
D
domino55
Hallo,
meine Baufirma hat entschieden, zwei fertige unten gewinkelte Betontreppen auf einmal zu setzen (offensichtlich, um einen größeren Kran nur 1 Mal zu bestellen).
Treppe 1: EG -> 1.OG und Treppe 2: 1.OG -> Staffelgeschoss.
Die Decke des EG und das Mauerwerk des 1.OG waren bereits komplett fertig. Die Fertigelemente der Filigrandecke wurden im 1.OG platziert.
Siehe Haus_Schnitt_EG_und_1.OG.JPG.

Die Treppe 1 konnte nicht gesetzt werden, weil die Treppenauflagestelle (Tronsole) im Boden des 1.OG im Weg war. Es war zu wenig Platz zum Manövrieren (um die Treppe zu neigen, um die Achse zu drehen). Die Baufirma hat ca. 12 cm von der Auflagestelle in der Betondecke weggeschnitten und dann die Treppe EG->1.OG gesetzt. Für die 2. Treppe fehlt jetzt diese weggeschnittene Tronsole. Die untere Auflage bei der Treppe beträgt 11 cm.
Was kann ich hier verlangen?
Ich habe angefordert, dass eine neue Betontreppe gefertigt wird, bei der die untere Auflage entsprechend breiter ist. Die Baufirma weigert sich; sie wollen die Betondecke irgendwie "ausbessern" und die Treppe darauf setzen. Angeblich hat der Statiker des Betonwerks, wo die Treppen gefertigt wurden, seine Freigabe dafür erteilt.
Bis jetzt habe ich von diesem "Statiker" nur eine vorläufige handgemalte Skizze:

Mir fällt auf, dass auf seiner Skizze weniger Stahl ist, als bereits abgeschnitten wurde. Falls man einfach neue Stahlstäbe einbohrt, besteht große Gefahr, dass die Flexröhre für Stromleitungen hinter der Tronsole getroffen und beschädigt werden.
Ich möchte gerne wissen, ob ich seinen Vorschlag akzeptieren muss oder ob ich zum Beispiel auf die neue Treppe bestehen kann.
meine Baufirma hat entschieden, zwei fertige unten gewinkelte Betontreppen auf einmal zu setzen (offensichtlich, um einen größeren Kran nur 1 Mal zu bestellen).
Treppe 1: EG -> 1.OG und Treppe 2: 1.OG -> Staffelgeschoss.
Die Decke des EG und das Mauerwerk des 1.OG waren bereits komplett fertig. Die Fertigelemente der Filigrandecke wurden im 1.OG platziert.
Siehe Haus_Schnitt_EG_und_1.OG.JPG.
Die Treppe 1 konnte nicht gesetzt werden, weil die Treppenauflagestelle (Tronsole) im Boden des 1.OG im Weg war. Es war zu wenig Platz zum Manövrieren (um die Treppe zu neigen, um die Achse zu drehen). Die Baufirma hat ca. 12 cm von der Auflagestelle in der Betondecke weggeschnitten und dann die Treppe EG->1.OG gesetzt. Für die 2. Treppe fehlt jetzt diese weggeschnittene Tronsole. Die untere Auflage bei der Treppe beträgt 11 cm.
Was kann ich hier verlangen?
Ich habe angefordert, dass eine neue Betontreppe gefertigt wird, bei der die untere Auflage entsprechend breiter ist. Die Baufirma weigert sich; sie wollen die Betondecke irgendwie "ausbessern" und die Treppe darauf setzen. Angeblich hat der Statiker des Betonwerks, wo die Treppen gefertigt wurden, seine Freigabe dafür erteilt.
Bis jetzt habe ich von diesem "Statiker" nur eine vorläufige handgemalte Skizze:
Mir fällt auf, dass auf seiner Skizze weniger Stahl ist, als bereits abgeschnitten wurde. Falls man einfach neue Stahlstäbe einbohrt, besteht große Gefahr, dass die Flexröhre für Stromleitungen hinter der Tronsole getroffen und beschädigt werden.
Ich möchte gerne wissen, ob ich seinen Vorschlag akzeptieren muss oder ob ich zum Beispiel auf die neue Treppe bestehen kann.
K
k-man202114.10.23 22:14So ein Schmierpapier ist m. E. garnichts wert, da gehört Stempel und Unterschrift drauf, dann kannst du auch nachprüfen, ob das wirklich ein Statiker unterzeichnet hat. Mir wäre das Risiko an so einer Stelle zu groß, ich würde einen Sachverständigen holen.
H
hanghaus202315.10.23 10:52mMn ist die Skizze genau das was ich planen würde. Ist für die Firma ausreichend. Warum für Dich nicht?
Die Treppe zu verlängern ist Käse. Da hast doch das gleiche Problem. An der rauhen Fläche anzubetonieren ist mMn besser.
Die Treppe zu verlängern ist Käse. Da hast doch das gleiche Problem. An der rauhen Fläche anzubetonieren ist mMn besser.
hanghaus2023 schrieb:
mMn ist die Skizze genau das was ich planen würde. Ist für die Firma ausreichend. Warum für Dich nicht?Ich bin nicht vom Fach und versuche zu klären, was richtig/möglich wäre. Sogar wenn die Lösung ausreichend ist, dass ist diese Lösung nicht das, was ich bestellt hat.Mein Gedanke (die Zahlen sind von mir nur zur Erklärung frei erfunden): wenn ich bestelle die Decke und Treppe, wo die Bewehrung z.B. mit Sicherheitsfaktor 10 berechnet und bestellt wird und die Baufirma liefert dann eine Ausbesserung mit Sicherheitsfaktor 5, dann sehe ich den Auftrag als nicht vollständig erfüllt.
Außerdem bin ich mir sicher, dass mehrere direkt hinter der Tronsole verlegten Flexröhre für Stromleitungen beschädigt werden.
hanghaus2023 schrieb:
Die Treppe zu verlängern ist Käse. Da hast doch das gleiche Problem. An der rauhen Fläche anzubetonieren ist mMn besser.Welches Problem habe ich dann? Hinter der Tronsole habe ich zum Glück selber noch die Bewehrung ergänzt (zusätzlich zum Bewehrungsplan). Die geblieben Stelle in der Betondecke ist nicht schwächer als die ursprüngliche Auflagefläche/Tronsole.k-man2021 schrieb:
So ein Schmierpapier ist m. E. garnichts wert, da gehört Stempel und Unterschrift drauf, dann kannst du auch nachprüfen, ob das wirklich ein Statiker unterzeichnet hat. Mir wäre das Risiko an so einer Stelle zu groß, ich würde einen Sachverständigen holen.Die Baufirma meint, am Montag wird ein "ordentliches" Dokument vom Betonwerk kommen. Ich versuche einen Baugutachter zu finden, es ist aber sehr schwierig so kurzfristig. Deswegen versuche ich hier zu klären, ob so eine Ausbesserung gang und gäbe ist, oder die Baufirma versucht mich über den Tisch zu ziehen.domino55 schrieb:
Mein Gedanke (die Zahlen sind von mir nur zur Erklärung frei erfunden): wenn ich bestelle die Decke und Treppe, wo die Bewehrung z.B. mit Sicherheitsfaktor 10 berechnet und bestellt wird und die Baufirma liefert dann eine Ausbesserung mit Sicherheitsfaktor 5, dann sehe ich den Auftrag als nicht vollständig erfüllt.Das kommt auf den Auftrag an - es wurde ja bereits vermutet, der könne "machma Rohbau, möglichst billig" gelautet haben.domino55 schrieb:
Deswegen versuche ich hier zu klären, ob so eine Ausbesserung gang und gäbe ist, oder die Baufirma versucht mich über den Tisch zu ziehen.Ob Honken und Weiterverhunzen gang und gäbe ist, hängt von der Liga der beauftragten Baufirma ab. Wenn Dein Auftragnehmer ein Hilfsarbeiter-Sklaventreiber ist, dann durchaus.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
H
hanghaus202315.10.23 13:32Das die Firma da einen Fehler fabriziert hat ist schon klar. Wer hat denn das Abbrechen der Tronsole beauftragt?
Wenn die zu blöd sind die Treppe einzufädeln, dann sollten die die Treppe einbauen bevor die Decke oben drüber betoniert wird.
Der Mangel ist behebbar. Was die Firma ja auch angeboten hat. Eine neue Treppe ist eine unangemessene Forderung.
Wenn die zu blöd sind die Treppe einzufädeln, dann sollten die die Treppe einbauen bevor die Decke oben drüber betoniert wird.
Der Mangel ist behebbar. Was die Firma ja auch angeboten hat. Eine neue Treppe ist eine unangemessene Forderung.
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