Hallo,
beim Neubau unseres Einfamilienhaus (ca. 130 qm Fläche) wurde vor 2 Wochen der Estrich gegossen.
Unser GU stellt uns nun vor folgende Wahl:
1) Aufheizen Estrich (= Zementestrich) mit Aufheizgerät 19 kW, Beginn in 10 Tagen.
2) Aufheizen Estrich mittels über Wärmepumpe betriebene Fußbodenheizung ab Installation der Wärmepumpe Mitte Oktober
In unserem Vertrag ist geregelt, dass Heizkosten ich zahle, und dass Baustrom der GU zahlt.
Fertigstellung des Hauses ist lt. Vertrag Februar 2023.
Möglichkeit 1: Hier muss ich lt. GU den Baustrom fürs Aufheizgerät zahlen, da es sich um Heizkosten handelt.
Ich ging bislang davon aus, dass Heizkosten Kosten sind, damit die Arbeiter arbeiten können, aber nicht Kosten zum Aufheizen des Estrich.
Wenn ich Möglichkeit 1 favorisiere, werde ich um diese Kosten wie dem auch sei nicht herumkommen, da der GU auch mit der billigeren Mglk. 2 im Februar fertig sein wird.
Wie teuer würde mich Lösung 1 kommen? Wie teuer ist Baustrom und wieviel brauche ich zum Betreiben des Aufheizgeräts bis der Estrich getrocknet ist?
Lt. GU kann ich mit Mglk. 1 noch heuer einziehen, spare mir also vmtl. 1 Monatsmiete der jetzigen Mietwohnung, d.h. etwa 650 Euro, und entgehe dem Risiko, das Lösung 2 birgt, nämlich dass die Wärmepumpe Mitte Oktober doch noch nicht installiert ist.
Möglichkeit 2): Wenn nach Installation der Wärmepumpe Mitte Oktober das Aufheizen mittels Fußbodenheizung stattfindet, muss den dafür benötigten Strom der GU zahlen? Würde dies noch über den Baustromzähler laufen (Baustrom zahlt lt. Vertrag der GU) oder bereits über meinen neuen privaten Stromzähler?
Wieviel Strom würde hier zum Aufheizen benötigt und wie hoch wäre - sollte ich diesen Strom zahlen müssen - schätzungsweise die Ersparnis ggü. Lösung 1)?
Für welche Möglichkeit würdet ihr Euch entscheiden?
beim Neubau unseres Einfamilienhaus (ca. 130 qm Fläche) wurde vor 2 Wochen der Estrich gegossen.
Unser GU stellt uns nun vor folgende Wahl:
1) Aufheizen Estrich (= Zementestrich) mit Aufheizgerät 19 kW, Beginn in 10 Tagen.
2) Aufheizen Estrich mittels über Wärmepumpe betriebene Fußbodenheizung ab Installation der Wärmepumpe Mitte Oktober
In unserem Vertrag ist geregelt, dass Heizkosten ich zahle, und dass Baustrom der GU zahlt.
Fertigstellung des Hauses ist lt. Vertrag Februar 2023.
Möglichkeit 1: Hier muss ich lt. GU den Baustrom fürs Aufheizgerät zahlen, da es sich um Heizkosten handelt.
Ich ging bislang davon aus, dass Heizkosten Kosten sind, damit die Arbeiter arbeiten können, aber nicht Kosten zum Aufheizen des Estrich.
Wenn ich Möglichkeit 1 favorisiere, werde ich um diese Kosten wie dem auch sei nicht herumkommen, da der GU auch mit der billigeren Mglk. 2 im Februar fertig sein wird.
Wie teuer würde mich Lösung 1 kommen? Wie teuer ist Baustrom und wieviel brauche ich zum Betreiben des Aufheizgeräts bis der Estrich getrocknet ist?
Lt. GU kann ich mit Mglk. 1 noch heuer einziehen, spare mir also vmtl. 1 Monatsmiete der jetzigen Mietwohnung, d.h. etwa 650 Euro, und entgehe dem Risiko, das Lösung 2 birgt, nämlich dass die Wärmepumpe Mitte Oktober doch noch nicht installiert ist.
Möglichkeit 2): Wenn nach Installation der Wärmepumpe Mitte Oktober das Aufheizen mittels Fußbodenheizung stattfindet, muss den dafür benötigten Strom der GU zahlen? Würde dies noch über den Baustromzähler laufen (Baustrom zahlt lt. Vertrag der GU) oder bereits über meinen neuen privaten Stromzähler?
Wieviel Strom würde hier zum Aufheizen benötigt und wie hoch wäre - sollte ich diesen Strom zahlen müssen - schätzungsweise die Ersparnis ggü. Lösung 1)?
Für welche Möglichkeit würdet ihr Euch entscheiden?
KlaRa schrieb:
Der Begriff "21 Tage" bezieht sich in DIN En 1264-4 unter Punkt 4.2.4 ausschließlich auf die Wartezeit eines Zementestrichs nach dessen EInbau, bevor dieser aufgeheizt werden sollte.Bei uns wurde letzte Woche der Zementestrich fertiggestellt. Meine Baufirma möchte nun nächste Woche (nach etwa 10 Tagen) mit der Aufheizphase über die Fußbodenheizung/LWWP beginnen. Ist dies dann nicht 11 Tage zu früh? Sie meinten das macht man immer so, gab nie Probleme. Sollte ich drauf beharren zu warten und alle anderen Gewerke zu verschieben?
"Meine Baufirma möchte nun nächste Woche (nach etwa 10 Tagen) mit der Aufheizphase über die Fußbodenheizung/Luft-Wasser-Wärmepumpe beginnen. Ist dies dann nicht 11 Tage zu früh? "
Das kommt darauf an. Und zwar, was der Hersteller des Bindemittels sagt.
Es gibt zementäre Estriche, die können früher als nach einer Wartezeit von 14 Tagen dem Funktionsheizen unterzogen werden.
Wenn zu früh aufgeheizt wurde, verfügt der Zementstein noch nicht über die notwendige Festigkeit - und er neigt dann zu unübersehbaren Rissen.
Das wäre sicherlich bei einzelnen Rissen kein "Beinbruch", aber wenn dem Estrich das zur Aushärtung notwendige Anmachwasser zu früh entzogen wird, kann er seine Endfestigkeit nicht erreichen.
Also lieber nachfragen und sich die Herstellerbestätigung vorlegen lassen.
Gruß: KlaRa
Das kommt darauf an. Und zwar, was der Hersteller des Bindemittels sagt.
Es gibt zementäre Estriche, die können früher als nach einer Wartezeit von 14 Tagen dem Funktionsheizen unterzogen werden.
Wenn zu früh aufgeheizt wurde, verfügt der Zementstein noch nicht über die notwendige Festigkeit - und er neigt dann zu unübersehbaren Rissen.
Das wäre sicherlich bei einzelnen Rissen kein "Beinbruch", aber wenn dem Estrich das zur Aushärtung notwendige Anmachwasser zu früh entzogen wird, kann er seine Endfestigkeit nicht erreichen.
Also lieber nachfragen und sich die Herstellerbestätigung vorlegen lassen.
Gruß: KlaRa
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