Architekt und GU in Kombination?

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R

ramade

Na, dann versuchen wir doch einmal, das Grundproblem etwas zu konkretisieren ...

Soll es ein Massivhaus werden?

Ja - sorry - wollen ein Massivhaus bauen!
Grundstück hat Hanglage und deswegen scheiden die meisten Fertigkomponenten und Baumodule aus. Wir werden also
sehr individuell bauen...aber das kann doch auch ein GU leisten?
Würde ja einen Architekten unsere individuellen Planung machen lassen, erst dann beim Bau würde ich auf den GU zugreifen und ihn als Bauleiter
beauftragen und unseren Architekten zusätzlich stundenweise als Bauüberwacher einsetzen... oder fahre ich dann doch besser nur den Architekten - sozusagen alles in einer Hand von Planung bis Bauleitung - zunehmen? Weil ja der GU auch noch mal verdient....???

Ist dieses Zwittermodell so selten?

Danke & Grüße
 
K

KPS

Wir werden also sehr individuell bauen ... aber das kann doch auch ein GU leisten?

Ja.

Würde ja einen Architekten unsere individuellen Planung machen lassen, erst dann beim Bau würde ich auf den GU zugreifen und ihn als Bauleiter
beauftragen und unseren Architekten zusätzlich stundenweise als Bauüberwacher einsetzen ...

Auch die Ausführungsplanung, die Bauablaufplanung, die Koordinierung der gewerkübergreifenden Leistungen, usw. ... ?

.. oder fahre ich dann doch besser nur den Architekten - sozusagen alles in einer Hand von Planung bis Bauleitung - zunehmen?

Aus meiner Sicht schon.
Der Architekt sollte in jedem Fall zumindest bei der Auswahl der Baupartner ein "Mitspracherecht" haben!

Ist dieses Zwittermodell so selten?

Denke ja, da es weder vom Architekten, noch vom GU übermäßig geliebt wird .
Eine Kontaktierung und Problembesprechung mit beiden Partnergruppen hilft vielleicht weiter ... denn es kommt auf die individuellen Philosophien, Fachkenntnisse und Erfahrungen an! Auch Referenzobjekte können hier weiterhelfen.

KPS
 
R

ramade

Danke für die Antwort!

Nur noch mal eine Nachfrage an den Profi - habe diesbezüglich Gu/Einzelvergabe mit unserem Wunscharchitekten noch mal ausführlich
gesprochen.
Ergebnis: Er scheint mir ein fähiger Planer und auch Bauleiter zu sein (viel Erfahrung und gute Referenzen) und er würde mit uns die Einzelvergabe durchziehen und dann die Vergabe, komplette Bauleitung übernehmen (also alle Architektenleistungen).

Auf der anderen Seite schlägt er uns aber auch das GU Modell mit Ihm im Boot vor ... das sieht so aus: Er macht wieder die komplette Architektenleistung (Planung, Vergabe, Bauleitung s.o.) -jedoch würde er dann gern einen GU ins Boot holen, der dann den Bau macht. Er meint, ein GU könnte z.T. bessere Konditionen bieten als die Einzelgewerkvergabe...stimmt das? Leidet da nicht die Qualität drunter? GU will ja auch verdienen... Außerdem hat er der Architekt ja dadurch def. weniger zu tun als bei der Einzelgewerkvergabe - macht er sich mit diesem Zwitter Gu-Modell nicht das leben einfach... v.a.wie honoriert man das?

Er hat uns vorgeschlagen für beide Modelle Angebote einzuholen...und klar wir sollen dann die Entscheidung treffen - aber was sagen die Profis dazu
???

Danke für die Tipps...
Ramade
 

€uro

Hallo,
Auf der anderen Seite schlägt er uns aber auch das GU Modell mit Ihm im Boot vor ... das sieht so aus: Er macht wieder die komplette Architektenleistung (Planung, Vergabe, Bauleitung s.o.) -jedoch würde er dann gern einen GU ins Boot holen, der dann den Bau macht. Er meint, ein GU könnte z.T. bessere Konditionen bieten als die Einzelgewerkvergabe...stimmt das?
Meist, wenn der Architekt und der GU sich nicht zu gut kennen. Allerdings ist wird die Haustechnik nicht selten stiefmütterlich behandelt, insbesondere die Planung!
Leidet da nicht die Qualität drunter?
Bauseitig eigentlich nicht, denn dafür hast Du ja den Architekt bestellt, haustechnisch leider immer öfter.
GU will ja auch verdienen...
Das will jeder am Bau Beteiligte.
Außerdem hat er der Architekt ja dadurch def. weniger zu tun als bei der Einzelgewerkvergabe - macht er sich mit diesem Zwitter Gu-Modell nicht das leben einfach... v.a.wie honoriert man das?
Einzelvergabe und Ausschreibungen, Angebotsvergleich kosten auch! Dies macht der Architekt nicht umsonst. Diese Leistungen würden also zum Nachteil des Architekten entfallen!
vg
 
K

KPS

Wenn ein Entwurfsverfasser, Bauausführender oder Bauleiter nicht alle Leistungen fachlich korrekt selbst ausführen kann, müssen entsprechende Teilleistungen an Fachplaner, ausführende Fachbetriebe und Fachbauleiter abgegeben werden.

Qualität erfordert auf Dauer jedoch auskömmliche Preise.

In unserer Geiz-ist-geil-Landschaft ist der Irrglaube weit verbreitet, dass es auch anders funktioniert.

Recht häufig verwandeln sich dann vermeintliche Preisvorteile in Zusatzkosten für Rechtsanwälte, Sachverständige, Richter, ... ohne dass dadurch etwaige Baumängel behoben werden können.

Die Prüfung von Referenzangaben durch entsprechende Nachfragen bei den jeweiligen Bauherren könnte dem vorbeugen.

Es sollte schon so sein, dass sich alle am Bau "gut kennen", jedoch im Sinn der Erreichung des gemeinsam geschuldeten Bausolls!
 

€uro

Wenn ein Entwurfsverfasser, Bauausführender oder Bauleiter nicht alle Leistungen fachlich korrekt selbst ausführen kann, müssen entsprechende Teilleistungen an Fachplaner, ausführende Fachbetriebe und Fachbauleiter abgegeben werden.
So sollte es sein, die Praxis sieht jedoch, insbesondere bei der Haustechnik anders aus. Im Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus Bereich wird bei der Heizung. überwiegend nicht berechnet, sondern geschätzt! Die Anlagenbauer kennen jedoch die Stellschrauben, damit die Heizung "warm macht". Ob die Anlage wirtschaftlich läuft, vermag der Kunden mangels Vergleich nicht einzuschätzen.
Qualität erfordert auf Dauer jedoch auskömmliche Preise. In unserer Geiz-ist-geil-Landschaft ist der Irrglaube weit verbreitet, dass es auch anders funktioniert.
Richtig, jedoch ist der Nicht-Fachmann kaum in der Lage einzuschätzen, was ist unbedingt notwendig ist und worauf man evtl. verzichten könnte. Vorhandene Interessenkonflikte werden nicht erkannt, Verträge mit Anlagenbauern ohne Festlegung technischer Parameter geschlossen. Bei über 90% der Heizungsanlagen in Einfamilienhaus;Zweifamilienhaus existieren keine Berechnungsunterlagen für Heizlast, Heizflächdimensionierung, Rohrnetz, Pumpenauswahl.
Recht häufig verwandeln sich dann vermeintliche Preisvorteile in Zusatzkosten für Rechtsanwälte, Sachverständige, Richter, ... ohne dass dadurch etwaige Baumängel behoben werden können.
Wenn es soweit überhaupt kommt. Überwiegend arbeiten Haustechnikanlagen vom Betrieber unbemerkt über Jahre hinweg (ND=20..25) weitestgehend unwirtschaftlich.

vg
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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