Architekt - Messeangebot, Haus vorplanen ohne fixes Grundstück

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S

Stahlbeton

Hallo.

Ich war gestern in Rheinberg auf der Baumesse und habe mir dort von verschiedenen Massivhausanbietern unter anderen Exposé etc. angeschaut. An einem Stand bot mir ein Architekt an man könne sich mal zusammensetzen und das Haus was einem vorschwebt planen für eine Preis vorstellung. Ich sagte ihm das ich ersteinmal noch am Sondieren etc. welche Möglichkeiten es gibt und das man ja auch den bebauungsplan kennen muss etc. Er meinte man könnte es trotzdem mal machen.

Ich hab ihm jetzt ersteinmal zugesagt, dass er mir Unterlagen schicken darf. Was meint ihr kann man das Angebot des "unverbindlichen" (meine Nachfrage; wurde mit ja kurz bestätigt durch ihn) annehmen oder entstehen hier schon irgendwelche Kosten bzw. verbindlichkeiten aller "wenn sie ein Grundstück im Zeitraum X finden müssen sie mit uns/mir bauen?"
 
S

stefanh

Soweit ich weiss ist es so:
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass jeder Bauherr weiß: Sobald ein Architekt in Aktion tritt, darf er Geld verlangen. Bitte daher den Architekten um eine Auskunft - auch unverbindlich -, schließt du einen stillschweigenden Architektenvertrag mit Ihm ab.

Unklarheiten vermeidest du, wenn du beim Erstkontakt schriftlich fixieren lässt, welche Leistung du kostenfrei (nicht unverbindlich) in Anspruch nehmen kannst und welche nicht!

Ich war damals selbst so blauäugig und hatte mir unverbindlich mal eine Vorplanung von einem Architekten geben lassen - prompt kam die Rechnung ins Haus. Aber aus Fehlern lernt man ;-)
 
B

Bauexperte

Hallo,

Ich war gestern in Rheinberg auf der Baumesse und habe mir dort von verschiedenen Massivhausanbietern unter anderen Exposé etc. angeschaut. An einem Stand bot mir ein Architekt an man könne sich mal zusammensetzen und das Haus was einem vorschwebt planen für eine Preis vorstellung. Ich sagte ihm das ich ersteinmal noch am Sondieren etc. welche Möglichkeiten es gibt und das man ja auch den Bebauungsplan kennen muss etc. Er meinte man könnte es trotzdem mal machen.
Mit Speck fängt man Mäuse ;)

Unabhängig davon, ob nun kostenlos oder gegen Rechnung - ich würde diesen Weg an Deiner Stelle nicht gehen. Du hast weder Grundstück noch eine Vorstellung davon, was Dein zukünftiges Grundstück an Bebauungsplan und textl. Festsetzung mit sich bringt. Wenn Du jetzt munter mit diesem Architekten Dein Häuschen planst und am Ende ein Grundstück dabei herauskommt, welches die Voraussetzungen des Entwurfes nicht hergibt, ist die Enttäuschung groß. Oder - auch denkbar, Entwurf und Rahmenbedingungen des zukünftigen Grundstückes stimmen überein, Du stellst aber in der näheren Zukunft fest, daß Dir dieser Architekt (oder seine Partner) gerade nicht zusagt, dann nimmst Du Geld in die Hand, den Entwurf auch später mit einem Dritten verwenden zu dürfen.

Ich hab ihm jetzt ersteinmal zugesagt, dass er mir Unterlagen schicken darf. Was meint ihr kann man das Angebot des "unverbindlichen" (meine Nachfrage; wurde mit ja kurz bestätigt durch ihn) annehmen oder entstehen hier schon irgendwelche Kosten bzw. verbindlichkeiten aller "wenn sie ein Grundstück im Zeitraum X finden müssen sie mit uns/mir bauen?"
Mein Vorposter hat Dir seine Erfahrung geschildert; sie entsprechen durchaus der Realität. Wenn Du also das Angebot annehmen möchtest, sorge dafür, daß der schriftliche Nachweis geführt wird, daß der Erstentwurf tatsächlich kostenlos erstellt wird.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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