Architekt haftbar machen für Fehlplanung?

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RamonaMira

Hallo zusammen, wir bauen im Rheinland an einem Hanggrundstück. Einfamilienhaus mit Keller. Die maximal erlaubte Firsthöhe von der Straße aus beträgt 12 Meter. Da wir mit versetztem Pultdach bauen, kommen wir da auch dran. Unser Plan war, aus der Terrassentür ebenerdig in den Garten gehen zu können. Der Architekt wies zwar daraufhin dass der Garten "nicht ganz ebenerdig" sei, aber mehr auch nicht.

Wir haben nun das Erdgeschoss darauf. Um aus der Terrasse zu kommen, müssen ca. 150 cm weggebaggert werden!!! Sprich: wir hängen viel zu tief im Hang!

Meine Frage: Hätte der Architekt uns nicht darauf hinweisen müssen, dass eine Variante mit einem anderen Dach (niedriger, zB. Satteldach) für das Grundstück sinnvoller gewesen wäre? Dann hätten wir höher gekonnt und wären mehr oder weniger ebenerdig raus gegangen.

Pläne, Bauantrag usw. sind alle korrekt. Aber muss man als Laie erkennen, dass es in der Realität so gravierend aussieht?

Zudem kommt, dass der Architekt sagte, dass das Haus mit Pultdach "nur" 5.000 Euro mehr kosten würde als mit normalem Dach. Wenn man aber den extrem tiefen Baugrubenaushub rechnet, der andernfalls niedriger gewesen wäre und die unermesslichen Kosten für Gartenanlage (1,50 nach hinten raus überwinden, zum linken Nachbarn 2 Meter!!!) reden wir hier in jedem Fall über eine ganz andere Menge an Mehrkosten!!!!

Zudem sind wir wesentlich tiefer als die Nachbarn, das ist echt nicht schön.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten und Schadenersatz geltend zu machen oder zumindest eine Beteiligung des Architekten an den Kosten der Außenanlage zu erwirken?

Wir sind total verzweifelt!
 
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toxicmolotof

Also 10 oder 20 cm als Laie nicht erkennen? Okay. Aber 150-200cm in der Planungsphase einfach übersehen? Ich bin mir nicht sicher ob da überhaupt ein Pack-an dran ist. Das stellt allerdings eine Laienmeinung dar.
 
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RamonaMira

Dass das Gelände hügelig ist, war uns natürlich bewusst und auch, dass wir zum Nachbarn abfangen müssen. Aber diese "krassen" Höhenunterschiede sind nicht erkennbar auf den Plänen. Ich fühle mich einfach schlecht beraten. Der Architekt hätte a) darauf hinweisen müssen dass wir nicht wie mehrfach betont ebenerdig raus gehen können. Dass das Gelände danach ansteigt war klar. Aber nicht, dass wir erst mal 150cm wegbaggern müssen um raus zu kommen!! b) Hätte er uns über die Mehrkosten aufklären müssen.
 
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Bauexperte

Hallo,

Der Architekt wies zwar daraufhin dass der Garten "nicht ganz ebenerdig" sei, aber mehr auch nicht.
Was ja auch der Realität entspricht, wenngleich Uneinigkeit über die Beschreibung "nicht ganz ebenerdig" besteht.

Meine Frage: Hätte der Architekt uns nicht darauf hinweisen müssen, dass eine Variante mit einem anderen Dach (niedriger, zB. Satteldach) für das Grundstück sinnvoller gewesen wäre? Dann hätten wir höher gekonnt und wären mehr oder weniger ebenerdig raus gegangen.

Pläne, Bauantrag usw. sind alle korrekt. Aber muss man als Laie erkennen, dass es in der Realität so gravierend aussieht?
Die Crux besteht darin, daß Du sämtliche Pläne abgezeichnet hast; Jedermann darf also unterstellen, daß Du weißt, was Du freigegeben hast - auch, daß die angetroffenen Höhen im Gelände bekannt sind. Das weiß ich sicher daher, da Du zum einen den Bauantrag und später die Werkpläne unterzeichnet und damit freigegeben hast! Bereits im Vorabzug Lageplan hättest Du - auch als Laie - erkennen können, wie und auf welcher Höhe Dein Haus zu stehen kommt.

Zudem kommt, dass der Architekt sagte, dass das Haus mit Pultdach "nur" 5.000 Euro mehr kosten würde als mit normalem Dach. Wenn man aber den extrem tiefen Baugrubenaushub rechnet, der andernfalls niedriger gewesen wäre und die unermesslichen Kosten für Gartenanlage (1,50 nach hinten raus überwinden, zum linken Nachbarn 2 Meter!!!) reden wir hier in jedem Fall über eine ganz andere Menge an Mehrkosten!!!!

Zudem sind wir wesentlich tiefer als die Nachbarn, das ist echt nicht schön.
Hast Du auf einem Pultdach bestanden und damit dem Architekten signalisiert, daß jede andere Dachform für Dich nicht in Frage kommt? Es ist unmöglich, im Nachhinein Gespräche zu analysieren, an welchen man selbst nicht teilgenommen hat; außerdem sind "hören" und "verstehen" nicht notwendigerweise die gleichen Dinge. Es muß aber doch über die Entwässerung infolge der Tieflage gegenüber Straßenniveau gesprochen worden sein? Spätestens da hätte es doch auffallen müssen ....?

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten und Schadenersatz geltend zu machen oder zumindest eine Beteiligung des Architekten an den Kosten der Außenanlage zu erwirken?
Hier dürfte Aussage gegen Aussage stehen - wobei immer noch das unterschriebene Papier zu Gunsten des Architekten gezählt werden muß. Inwiefern ein Rechtsstreit von Erfolg gekrönt sein "könnte", kann nur ein Beratungsgespräch mit einem RA ergeben. Aus leidvoller Erfahrung kann ich leider Dir sagen, daß am Ende immer nur einer "gewinnt" und das wirst - auch in diesem Fall - nicht Du sein

Wir sind total verzweifelt!
Das glaube ich Dir unbesehen, es wird nämlich recht teuer werden .....


Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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