Archäologische Denkmalpflege; Erdarbeiten unter Aufsicht

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Harfe2410

Hallo zusammen,

mein Mann und ich könnten ein Grundstück von der Stadt erwerben. In den schriftlichen Festsetzungen zu den Bauvorschriften steht, dass man mit archäologischen Bodenfunden rechnen muss. Deshalb ist bei den Erdarbeiten der Kreisarchäologe hinzuzuziehen.
Hat jemand Erfahrung mit welchen Kosten wir zusätzlich hierfür rechnen müssen?

Danke schon mal im Voraus!
 
A

Alex85

In unserem Baugebiet gibt es Kampfmittelverdachtspunkte, oder wie das heißt. Auf die Frage an den Architekten, wie man mit diesem Risiko umgehen soll, sagte er lapidar, lieber ne Bombe, das passiert häufiger und wird beseitigt, als eine antike Vase. Dann zöge ein halber Studiengang mit Pinselchen ein, anstatt der Bauherr.

Oder anders gesagt, beim Bombenfund ist das Ziel für alle klar, diese Gefahr schnellstmöglich zu beseitigen. Bei der antiken Vase gehen die Herzen auf.

Definitiv Mehrkosten bei der Finanzierung einplanen (Bereitstellungszins), kein Druck bei der alten Wohnung erzeugen (zu früh kündigen etc)
 
D

derSteph

lieber ne Bombe....
vor ca. 3 Monaten mit einem Bekannten gesprochen, dem selbiges letztes Jahr passiert ist. Lief ca. so:

1. Panik & Angst um Leib und Leben
2. Panik & Angst vor finanziellem Ruin (Evakuierung Wohnviertel, Beseitigung usw...)
3. Baggerfahrer tiefenentspannt ("schon die vierte heuer auf der Schaufel")
4. Kampfmittelbeseitigungsdienst rückt an, tiefenentspannt: "machen Sie sich keine Sorgen, zahlt das Land u. die Stadt"
5. So war es dann auch

Fazit: Nerven gelassen, aber nichts passiert.


Grüße,
der Steph
 
S

Steven

Hallo

Archäologische Funde sind in Deutschland ein unkalkulierbares "Risiko".
Ich hatte mal einen Elch in ca 2,5 Metern Tiefe gefunden. Bei mir floss mal ein Altarm des Rheins entlang. Ich war so treudoof und rief bei der Behörde an. Hätte ich besser nicht gemacht. Erstmal sofort Baustopp. War mir klar. Ich sagte denen, dass das Skelett doch in 2-3 Wochen ausgegraben werden kann.
Einer von der Behörde klärte mich auf: Sobald du als Eigentümer ind er erde was findest, bist du der Verursacher dieser Störung. Brauchst ja nicht graben. Und alles, was im Boden liegt, gehört der Allgemeinheit. Da du der Störer bist, musst du die Kosten zur Beseitigung der "Störung" tragen. In meinem Falle wäre das gewesen: Eine Tiefbaufirma rückt an und gräbt im großen Umkreis ´des Skelettes den Boden bis zu einer Tiefe, die unter dem Viech liegt ab. Das Loch wird gesichert. Dann, irgendwann kommen die wasweißichwiedieheißen mit Eimerchen, Schäufelchen und Pinselchen und fangen an die Erde weg zu wischen. Irgendwann haben sie das Skelett freigelegt und dann wird entschieden, ob das Skelett geborgen wird, ob es weggeworfen wird oder es an der Stelle liegen bleibt und du da nicht bauen darfst. Im günstigsten Fall, fliegt das Skelett in die Tonne. Im zweiten Fall wird es geborgen: Kosten so ca. 30.000 Euro. Die hätte ich bezahlen müssen. Im allerungünstigsten Fall darfst du da nicht bauen.
Ich hatte großes Glück: das Skelett hat keinen interessiert. Flog in die Tonne.
Das ist nicht die Regel. Bei archäologischen Funden fliegt nichts in die Tonne.
Aus diesem Grunde melden so viele Bauherren evtl. Funde. Sie warten gerne und zahlen gerne. Die Allgemeinheit profitiert schließlich davon.

Steven
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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