Angebotspreis zu Rechnungspreis

5,00 Stern(e) 6 Votes
M

Maik1234

Hallo,

ich habe mir letzen Dezember ein Angebot einer Firma für Innentüren machen lassen.
Erst im April wurde dann bei uns verputzt und anschließend kam der Sachbearbeiter vorbei und nahm das Maß der Zimmertüren auf.
Jetzt im Dezember habe ich die Rechnung erhalten, welche um 24 % höher als die im Angebot im November letzen Jahres war.
(Angebotsgültigkeit von 4 Wochen)
Firma sagt, das kommt von den Preiserhöhungen ihrer Zulieferer.
Laut schriftlicher Aussage des Sachbearbeiters kamen die Preiserhöhungen am 4.5.22, bestellt hatten wir die Türen aber mündlich am 24.4.22.

Zwischenzeitlich habe ich nie ein neues Angebot mit den angepassten Preisen erhalten.

Muss ich die Preiserhöhung von 24%, ohne davon gewusst zu haben akzeptieren?
Weis jemand wie hier der rechtliche Stand ist, bzw. worauf ich mich berufen kann?

Danke schon mal.

MfG
 
kati1337

kati1337

Habt ihr das alles nur mündlich festgehalten?
Angebotsannahme schriftlich wäre da vorteilhafter, denn so wird das schwer zu beweisen was wann passiert ist.
Normalerweise sind Angebote innerhalb der Angebotsfrist schon einzuhalten. Rechtlich wird das aber schwierig wenn ihr nicht irgendwo mit Datum und Unterschrift das Angebot angenommen habt.
 
M

Maik1234

Hallo,
danke schon mal für deine Antwort.
Ja, leider habe ich das nicht alles schriftlich, sondern habe auf den Mann vertraut und jetzt kann ich mich über irgendwelche Preiserhöhungen und Preise für "Sondergrößen" und ähnliches ärgern.

Aber selbst wenn ich das Angebot schriftlich angenommen hätte, die Gültigkeit betrug ja nur 4 Wochen.
Das hätte dann ja auch nichts ändern können, oder?

MfG
 
Tassimat

Tassimat

Streng genommen hätte man erstmal ein neues Angebot einholen müssen.
Ich finde es aber erstaunlich, dass die Firma ein konkretes Datum der Preiserhöhung genannt hat.
 
M

Maik1234

Ja, das mit dem neuen Angebot auf welchem alles genau aufgelistet ist wünschte ich mir, dass ich das gemacht hätte. Aber hätte mich der Sachbearbeiter nicht auch genau über die zu dem Bestellzeitpunkt geltenden Preise informieren müssen?

MfG
 
X

xMisterDx

Ähm. Du hast ein Angebot bekommen mit ner Bindung von 4 Wochen und dann 5 Monate später die Türen bestellen und einbauen lassen.
Da hätte durchaus von dir die Frage kommen können, was denn der neue Preis sein wird...

Ich weiß, sowas fragt man ungern und hofft insgeheim, dass der Handwerker seine eigenen Angebote nicht ernst nimmt und einem schon den alten Preis geben wird. Stimmt aber nicht...

PS:
Wieso muss er dich über die Preise informieren? Du wusstest doch, dass die alten Preise nicht mehr gelten?
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben