Anbau auch ohne Bebauungsplan möglich?

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Nise1985

Hallo,
ich hab mich hier mal angemeldet in der Hoffnung, dass ich hier Hilfe finde.
Wir wollen bei meinen Eltern anbauen. Das Grundstück ist ca. 800 m² groß, meine Eltern haben ein 1,5 geschossiges Haus u. je auf Grenze rechts u. links eine Garage. Wir würden gerne eine Garage versetzen u. dann einen Anbau mit eigenem Eingang anbauen. Genaueres, wie u. was wissen wir noch nicht da wir uns erst mal schlau machen wollten, ob sowas überhaupt möglich ist. Da ich von der Gemeinde per Mail noch keine Rückantwort erhalten habe, hoffe ich das mir hier jmd. mehr sagen kann.
Ich habe schon herausgefunden, dass für das Gebiet kein Bebauungsplan besteht. Hier heißt es ja anscheinend, dass man sich den Gegebenheiten anpassen muss. Heißt das wenn in unserer Straße nur 1,5 geschossig gebaut wurde, dass ein Anbau jetzt schon nicht möglich ist??
Wäre nett wenn jmd etwas dazu sagen könnte.
Viele Grüße
 
E

E.Curb

Moin,

grundsätzlich ist es in einem Gebiet ohne Bebauungsplan möglich an ein bestehendes Haus anzubauen. Allerdings musst Du natürlich Bau- und Planungsrecht einhalten. D.h. Grenzabstände einhalten, Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl beachten, es muss sich in die Umgebung einfügen etc.

Wenn in Eurer Straße nur 1,5-geschossige Wohnbauten stehen, dann darfst Du sicher auch nur 1,5-geschossig anbauen.

Gruß
 
N

Nise1985

Vielen Dank für deine Antwort!!!!!
Also heißt das auf gut deutsch das anbauen aber grundsätzlich erst mal wahrscheinlich möglich wäre?! Ich dachte nämlich wenn dort nur 1,5 geschossige Häuser stehen dürfte man dann gar nicht mehr anbauen weil mehr nicht möglich ist oder wie auch immer.
Mit einem 1,5 geschossigem Anbau wäre ich ja mehr als zufrieden...
 
E

E.Curb

Also heißt das auf gut deutsch das anbauen aber grundsätzlich erst mal wahrscheinlich möglich wäre?!
Ja

Ich dachte nämlich wenn dort nur 1,5 geschossige Häuser stehen dürfte man dann gar nicht mehr anbauen weil mehr nicht möglich ist oder wie auch immer.
nein, das hat mit der zulässigen Geschossigkeit nichts zu tun. Das gesamte Bauwerk darf nur nicht mehr als 1,5 Geschosse haben

Gruß
 
N

Nise1985

Super danke erst mal, dann hoffe ich das sich das Bauamt bald meldet u. unser Traum tatsächlich in Erfüllung geht...
Ein schönes Wochenende!!!!!!
 
N

Nise1985

Folgende Antwort bekam ich vom Bauamt:

Eine mögliche Erweiterung des Wohnhauses richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch. Hiernach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art, Maß und Umfang in die Umgebungsbebauung einfügt. Da noch keine Entwurfsplanung vorliegt kann auch keine konkrete Aussage getroffen werden. Grundsätzlich sollte aber ein Anbau untergeordnet zum Hauptgebäude sein. Dies bedeutet dass die Grundfläche des Anbaus und die Höhe des Anbaus geringer sein sollte als des Hauptgebäude. Das von Ihnen genannte Beispiel ist, da Ihre Erweiterung in Richtung Westen in die bisherige Gartennutzung abzielt, eher unpassend. Da wird es bessere Lösungen geben. Sofern konkreter Planungen vorliegen (Skizzen reichen) stehe ich Ihnen gerne für weitere Gespräche zur Verfügung.
Gruß

Erstmal find ich die Antwort ok, es ist nicht gleich nein. Trotzdem lässt mich das mit der Erweiterung in Richtung Garten Stocken da uns ja nichts anderes übrig bleibt als in den Garten anzubauen?!​
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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