Justus Jonas, Peter Shaw und Bob Andrews?
Wenn mit den Drei Fragezeichen nicht die o.g. Personen gemeint sind, sondern ein Angehöriger meines Berufsstandes lautet meine Antwort:Eine Mischung aus 1, 2 und 3 zu verschiedenen Anteilen?
Vermessungswesen.Welchem Berufsstand gehörst du denn an?
Auf jeden Fall. Kompliziertes Planungsrecht und unklares Bauordnungsrecht spricht für erfahrenen Architekten. Was nach der Genehmigung dann sinnvoll ist, hängt davon ab, was genau geplant wurde und wie kompliziert die Umsetzung wird.Das spräche dann gegen einen "Zeichenknecht" eines GU?
Das Katasteramt ist mit der Zerlegung (Sonderung war nicht möglich) beauftragt und der Notar ist auch dabei, seine Arbeit zu machen.Vermessungswesen.
Also mal schauen, wer hier in der Gegend als fähig erachtet wirdAuf jeden Fall. Kompliziertes Planungsrecht und unklares Bauordnungsrecht spricht für erfahrenen Architekten. Was nach der Genehmigung dann sinnvoll ist, hängt davon ab, was genau geplant wurde und wie kompliziert die Umsetzung wird.
Das meine ich so nicht gesagt zu haben. Eine Ausführungsplanung folgt der Entwurfsplanung, sollte sich aus ihr entwickeln und wird daher nach meiner Ansicht immer am besten vom selben Planer gemacht. Ebenso gilt auch bei der Bauleitung, daß "der Dirigent ist dieselbe Person wie der Komponist" die werktreueste Interpretation garantiert. Diese drei Stufen gehören daher zusammen. Und ein Bauleiter als Angestellter des Bauunternehmers verfolgt eben einen entsprechend anders gelagerten Auftrag: zwar auch „Reklamationsvermeidung“ - aber aus einer etwas anderen Perspektive.Der @11ant hat hier die Meinung, dass derjenige, der die Planung macht, auch die Bauleitung übernehmen sollte, jedoch nicht die Bauausführung? Habe ich das so richtig wieder gegeben? Das spräche dann gegen einen "Zeichenknecht" eines GU?