Dazu hätte ich jetzt nicht geraten. Also ist die Entscheidung für einen Grenzverlauf bereits gefallen? Damit auch die Lage des Neubaus? Was ist mit den Fenstern in der "Backstube"?Das Katasteramt ist mit der Zerlegung (Sonderung war nicht möglich) beauftragt
Da das bisher nicht geschehen ist, scheint das Interesse an Ratschlägen eher begrenzt zu sein.Hallo Fragebogen, ich werde dich wohl noch ausfüllen müssen
There's a deep dark hole ...Welche Kosten fallen dabei ca. an?
Von wem denn ? - von Dir allein: lieber nicht, siehe Beitrag #28; von allen Bauwilligen gemeinsam: gesamtschuldnerisch als Einzelpersonen (da höre ich Wim Thoelke "Riiisiko" sagen); wollt Ihr also einen Verein dafür gründen und mit dem entsprechenden Sondervermögen ausstatten ?Insbesondere aufgrund des Sondergebietes und der sich im südwestlichen Bereich des Grundstücks ergebenden Baugrenze ist die Überlegung aufgekommen, den Bebauungsplan zu ändern. Die Gemeinde hätte dafür gerne eine Kostenübernahmeerklärung.
Sowas hatte ich befürchtet...There's a deep dark hole ...
Geht nur um das eine Grundstück in dem Sondergebiet, genau. Das allgemeine WA kann (meinetwegen) ja so bleiben. Wenn die Gemeinde das natürlich als Blanko-Scheck sieht das halbe Dorf umzuplanen, sieht das Loch im Geldbeutel sehr groß aus.Allein die Kosten für die öffentlichen Bekanntmachungen werden vierstellig. Dann ist der Originalplan von 1964. Es muss also komplett neu gezeichnet werden. Wenn's nur um das eine Grundstück geht, sind die Kosten für den zeichnerischen Teil mit denen eines amtlichen Lageplans vergleichbar, also ca. 2K. Dann muss aber noch ein Textteil dazu und eine Begründung. Bei Querulanten in der Nachbarschaft gibt's dann noch Verzögerungen, Umplanungen, Neuzeichnungen ... Und wer soll's machen? Die Gemeinde selber? Ein Planungsbüro? Von Dir beauftragt? Oder von der Gemeinde?
Vielleicht kommst Du mit 5k davon, vielleicht werden es auch 50k.