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ruppsn
Ok, da fehlen mir die Erfahrungswerte, sollte ein Beispiel sein [emoji6]
Ebenfalls Frohe Ostern [emoji195][emoji4]
Ok, da fehlen mir die Erfahrungswerte, sollte ein Beispiel sein [emoji6]
Vermutlich, weil wir in einer Zeit leben, in der es normal und richtig gefunden wird, den Lehrer zu verklagen, wenn das Kind eine Vier geschrieben hat.ich hinterfrage genau andersherum: warum nicht mal die versch. Möglichkeiten akzeptieren, die man hat, anstatt das durchzuboxen, was nicht soll.
Neues Spiel, neues Glück: Deine Interessen (Nachbarrecht) sind ein ganz anderes Paar Schuhe als die Baurechtsaspekte der Gemeinde. Dir gegenüber kann mit dem Ordnungsgeld nichts abgegolten sein.Klagen? Glaub kaum, dass das Erfolg haben wird, wenn die schon Zahlung geleistet haben. Aber wir werden sehen, wie es tatsächlich wird.
Was für ein Quatsch, sowas verknüpfen zu wollen.Vermutlich, weil wir in einer Zeit leben, in der es normal und richtig gefunden wird, den Lehrer zu verklagen, wenn das Kind eine Vier geschrieben hat.
Es ist - und das kommt in manchen Köpfen leider nicht mehr an - dieses in Einklang und Übereinstimmung mit den Grundrechten unserer Bürger zu erzielen und nicht willkürlich aus Launen einiger verfilzten Gemeinderäte heraus.Es ist - aber das kommt in einigen Köpfen eben nicht mehr an - nicht der Sinn eines Bebauungsplanes, jedem Bauherren ohne Rücksicht auf das Ortsbild sein Traumhaus zu ermöglichen - sondern eben Anwalt dieses Ortsbildes zu sein.
Nicht blöder als eine im Grundgesetz verankerte Baufreiheit zu behaupten. Art. 14 GG sagt vielmehr folgendes: "(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.Ich bin hier jetzt aber raus, hier werden Fakten ignoriert oder verdreht. Und das ist mir schlichtweg zu blöd.