Da würde ich - so wie Du es pauschal schreibst - schon als Miteigentümer streiken. Am ALLGEMEINEN Flur eine alleiniges Sondernutzungsrecht geht gar nicht. Wie kommen die anderen Einheiten dann zu ihren Eingangstüren? Sie wären unbeleihbar, unfinanzierbar und unnutzbar.Eine Einheit soll per teilungerklärung ein alleiniges sondernutzungsrecht am allgemein Flur
ne nicht wirklich. Das ist der teil in der obersten Etage. Alles gutDa würde ich - so wie Du es pauschal schreibst - schon als Miteigentümer streiken. Am ALLGEMEINEN Flur eine alleiniges Sondernutzungsrecht geht gar nicht. Wie kommen die anderen Einheiten dann zu ihren Eingangstüren? Sie wären unbeleihbar, unfinanzierbar und unnutzbar.
Ja, die Bank darf rumzicken und Euch im Zweifel wegen wesentlicher Verschlechterung der Sicherheiten den Kredit kündigen (würde ich übrigens auch so machen).
warum ?Einen ALLGEMEINEN Teil würde ich niemals mit einem Sondernutzungsrecht versehen. NIE NIE NIE!!!