Änderung der Höhe OKRF

4,30 Stern(e) 4 Votes
A

ansgarm74

Hallo zusammen,
wir müssen unsere Höhe des Fußboden im EG ändern, d.h. das Ganze Haus anheben.
Ab welcher Höhenänderung muss man einen Nachtrag zur Baugenehmigung erstellen.

Danke im Voraus

A. Müller-Wissmann
 
B

Bauexperte

Hallo,

Hallo zusammen,
wir müssen unsere Höhe des Fußboden im EG ändern, d.h. das Ganze Haus anheben.Ab welcher Höhenänderung muss man einen Nachtrag zur Baugenehmigung erstellen.
Wer sagt denn, dass Du die Oberkante Fertigfußboden ändern mußt und weshalb?

Freundliche Grüße
 
A

ansgarm74

Hallo,
wir haben nach ca. 2,5 m Baggertiefe Wasser in der Grube stehen. Da wir aber tiefer geplant haben, müssen wir das Haus anheben.
Weiß jemand wie eine Änderung des Bauantrags im §34 Gebiet abläuft? Muss man eine Genehmigung beantragen oder reicht eine Meldung an das Bauamt und man kann weiterbauen?

Gruß

A. Müller-Wissmann
 
B

Bauexperte

Hallo,

wir haben nach ca. 2,5 m Baggertiefe Wasser in der Grube stehen. Da wir aber tiefer geplant haben, müssen wir das Haus anheben. Weiß jemand wie eine Änderung des Bauantrags im §34 Gebiet abläuft? Muss man eine Genehmigung beantragen oder reicht eine Meldung an das Bauamt und man kann weiterbauen?
Ihr habt also munter ´drauf los gebaut, ohne ein Bodengutachten erstellen zu lassen

Im Regelfall muß ein Nachtrag gestellt werden - unabhängig ob Bebauungsplan oder § 34. Im BA sitzen aber für gewöhnlich auch Menschen; geh persönlich hin, schildere Dein Problem und versuche die veränderte FH auf dem kleinen Dienstweg zu regeln

Mit freundlichen Grüßen
 
A

ansgarm74

Hallo,


"Ihr habt also munter ´drauf los gebaut, ohne ein Bodengutachten erstellen zu lassen "

Wir haben ein Bodengutachten machen lassen, unser Architekt hat aber gesagt, daß es kein Problem ist.

Gruß
A. Müller-Wissmann
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42347 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben