Wer sagt denn, dass Du die Oberkante Fertigfußboden ändern mußt und weshalb?Hallo zusammen,
wir müssen unsere Höhe des Fußboden im EG ändern, d.h. das Ganze Haus anheben.Ab welcher Höhenänderung muss man einen Nachtrag zur Baugenehmigung erstellen.
Ihr habt also munter ´drauf los gebaut, ohne ein Bodengutachten erstellen zu lassenwir haben nach ca. 2,5 m Baggertiefe Wasser in der Grube stehen. Da wir aber tiefer geplant haben, müssen wir das Haus anheben. Weiß jemand wie eine Änderung des Bauantrags im §34 Gebiet abläuft? Muss man eine Genehmigung beantragen oder reicht eine Meldung an das Bauamt und man kann weiterbauen?
Dann kannst Du den aber in der Pfeife rauchen ......Wir haben ein Bodengutachten machen lassen, unser Architekt hat aber gesagt, daß es kein Problem ist.